Bischof Huonder bleibt sich treu!

Bischof Huon­der (Bild: bistum-chur.ch)

Bischof Vitus Huon­der «erfreute» uns immer wieder mit Zitat­en aus der Bibel. So auch im Juli 2015, wo er die Todesstrafe für Homo­sex­uelle forderte. Und eigentlich wollte Huon­der mit 75 in den Ruh­e­s­tand. Doch der Papst sagte «Nö» und verknur­rte ihn für weit­ere zwei Jahre.

Wir erin­nern uns: Während eines Kon­gress­es des Forums Deutsch­er Katho­liken im deutschen Ful­da am 31. Juli 2015 zitierte Bioschof Huon­der aus der Bibel:

Schläft ein­er mit einem Mann, wie man mit ein­er Frau schläft, dann haben sie eine Gräueltat began­gen; bei­de wer­den mit dem Tod bestraft; ihr Blut soll auf sie kommen.

Und Huon­der ergänzte, dass hier die Bibel die «göt­tliche Ord­nung» darstelle. Die zitierte Stelle würde «genü­gen, um der Frage der Homo­sex­u­al­ität aus der Sicht des Glaubens die rechte Wende zu geben». Für sein Refer­at erhielt der Gottes­mann von den rund 1000 Teil­nehmenden des Kon­gress­es grossen Applaus.

Dass der Papst Vitus Huon­der nun für weit­ere zwei Jahre «verpflichtete», war der Luzern­er Zeitung nicht nur eine Schlagzeile, son­dern ein aus­führlich­es Inter­view wert. Die Antwort auf die Frage, ob er mit Zitat­en aus der Bibel gezielt provozieren wollte, über­raschte nicht:

Das war keine Pro­voka­tion, son­dern ein Hin­weis auf Grund­sätze. Aus meinem Vor­trag wurde ein Satz aus dem Zusam­men­hang geris­sen. Wenn man den ganzen Text liest, kommt nie­mand auf die Idee, dass ich jeman­den vor den Kopf stossen wollte. Ich machte aufmerk­sam auf die Seel­sorge, die pas­torale Liebe auch im Umgang mit homo­sex­uell empfind­en­den Men­schen. Das hat man voll­ständig unterschlagen.

Nach sein­er umstrit­te­nen Rede in Ful­da und der doch mehr oder weniger offe­nen Forderung der Todesstrafe für Homo­sex­uelle wur­den gegen Bischof Huon­der bei der Staat­san­walt Graubün­den drei Anzeigen — eine von Pink Cross — wegen öffentlich­er Auf­forderung zu Ver­brechen oder Gewalt ein­gere­icht. Die Behör­den stell­ten allerd­ings das Ermit­tlungsver­fahren ein — die Aus­sage weise «für die Tatbe­stander­fül­lung geforderte Ein­dringlichkeit und Ein­deutigkeit» nicht auf.

Auss­chnitt aus dem Vor­trag von Bischof Vitus Huon­der beim Kongress «Freude am Glauben» des Forums Deutsch­er Katholiken: