Blutspende: Aufhebung der veralteten und diskriminierenden Beschränkungen

Die vor zwei Jahren von Nation­al­rätin Ros­marie Quad­ran­ti (BDP) ein­gere­ichte Motion zur Aufhe­bung der ver­al­teten und diskri­m­inieren­den Beschränkung bei der Blut­spende gegenüber schwulen Män­nern wurde heute im Nation­al­rat mit 52 Prozent angenom­men.

Eine Blut­spende von Schwulen: uner­wün­scht …

Ros­marie Quad­ran­ti betonte in ihrer heuti­gen Ansprache im Nation­al­rat, dass doch eigentlich die genü­gende Ver­sorgung der Bevölkerung mit Blut und Blut­pro­duk­ten enorm wichtig sei. Dass dabei Schwule seit 1977 von der Blut­spende aus­geschlosse­nen wür­den, sei «ein krass­er Ver­stoss» gegen die Forderun­gen für gle­iche Rechte für Schwule, Les­ben und trans* Men­schen. Obschon seit der Ein­re­ichung der Motion bere­its zwei Jahre ver­gan­gen sei, habe sie «doch schon einiges ins Rollen gebracht». In einem ersten Schritt dür­fen Schwule ab Juli dieses Jahres Blut spenden. Allerd­ings muss das Kri­teri­um «zwölf Monate vor der Spende kein Sex mit Män­nern» erfüllt sein.

Weil diese Lockerung so daherkommt, wie sie daherkommt, wird deut­lich, dass noch immer die sex­uelle Ori­en­tierung und nicht das per­sön­liche Risikover­hal­ten in den Vorder­grund zu ste­hen scheint.

Das Ziel der Motion sei aber, so Quad­ran­ti weit­er, dass «endlich das per­sön­liche Risikover­hal­ten in den Vorder­grund gestellt wird und nicht die sex­uelle Ori­en­tierung».

Jet­zt muss der Motion noch der Stän­der­at zus­tim­men — bevor der Bun­desrat beauf­tragt wird, die diskri­m­inieren­den Auss­chlusskri­te­rien für Schwule aufzuheben und die Über­prü­fungskri­te­rien in den Geset­zen anzu­passen.

Der Bun­desrat zeigte zwar bish­er Ver­ständ­nis für das Anliegen der Motion, stellte sich aber gegen eine Geset­zesän­derung. Da die Blutempfänger vor gesund­heitlichen Risiken geschützt wer­den müssen, wür­den eben Spender mit einem Risikover­hal­ten von der Blut­spende aus­geschlossen.