Breite Allianz für das «JA» zum Schutz vor Hass

Eine bre­ite Allianz aus les­bis­chwulen Organ­i­sa­tio­nen, poli­tis­chen Parteien und der Zivilge­sellschaft set­zt sich für ein deut­lich­es Ja zum Schutz von Les­ben, Schwulen und Bisex­uellen vor Has­srede und Diskri­m­inierung ein. Das Pro-Komi­tee informierte an der heuti­gen Medi­enkon­ferenz über die Vor­lage und legte ihre Argu­mente dar.

In den let­zten Jahren ist die Akzep­tanz gegenüber Les­ben, Schwulen und Bisex­uellen in der Schweiz­er Gesellschaft stetig gewach­sen und die Einwohner*innen der Schweiz begeg­nen der les­bis­chwulen Com­mu­ni­ty mehrheitlich mit Offen­heit. Trotz­dem sind viele Men­schen in der Schweiz wegen ihrer sex­uellen Ori­en­tierung nach wie vor Hass, Het­ze und Diskri­m­inierung vor allem aus extrem­istis­chen Kreisen aus­ge­set­zt. Viele solch­er Fälle waren in den let­zten Jahren in den Medi­en präsent. In der Schweiz gibt es heute noch keine geset­zliche Grund­lage, um rechtlich gegen Fälle von Hass und Diskri­m­inierung gegen Les­ben, Schwule und Bisex­uelle vorzuge­hen.

Für Matthias Erhardt, Co-Präsi­dent vom Komi­tee «Ja zum Schutz vor Hass» beste­ht drin­gen­der Hand­lungs­be­darf:

«Diskri­m­inierung und Has­srede haben nicht nur direk­ten Ein­fluss auf das Leben von Les­ben, Schwulen und Bisex­uellen – Het­ze und Ver­leum­dung gegenüber einzel­nen Bevölkerungs­grup­pen schüren auch Verun­sicherung, spal­ten die Gesellschaft und schaden dem sozialen Zusam­men­halt in der Schweiz.»

Par­la­ment und Bun­desrat haben deswe­gen im Dezem­ber 2018 die Erweiterung der Ras­sis­mus-Strafnorm um die sex­uelle Ori­en­tierung beschlossen. Les­ben, Schwule und Bisex­uelle sollen den gle­ichen Schutz erhal­ten, wie ihn beispiel­sweise jüdis­che Men­schen erhal­ten. Allerd­ings wurde gegen diese Geset­ze­ser­weiterung das Ref­er­en­dum ergrif­f­en. Die Schweiz­er Stimm­bevölkerung stimmt am 9. Feb­ru­ar 2020 über den Schutz vor Hass ab.

Eine bre­ite Allianz aus les­bis­chwulen Organ­i­sa­tio­nen, Men­schen­rechts-NGOs, Kirchen und Parteien hat sich zusam­menge­fun­den, um sich für das Ja am näch­sten Urnen­gang einzuset­zen. Das Ja zum Schutz vor Hass wäre ein klares Zeichen gegen die Homo­pho­bie und würde eine geset­zliche Grund­lage schaf­fen, die den Anforderun­gen ein­er mod­er­nen Gesellschaft gerecht wür­den. Michel Müller, Kirchen­rat­spräsi­dent der reformierten Kirche Kan­ton Zürich, betont beispiel­sweise: «Ger­ade im Hin­blick auf die Geschichte der Kirche, will und muss sie sich in der Gegen­wart für den strafrechtlichen Schutz ein­set­zen, dort wo Men­schen dif­famiert, diskri­m­iniert oder gar bedro­ht wer­den».

Das Komi­tee «Ja zum Schutz vor Hass» geht zudem auf die Behaup­tung der Gegner*innen ein: So hat die Erweiterung der bewährten Ras­sis­mus-Strafnorm keine neg­a­tive Auswirkung auf die Mei­n­ungs­frei­heit. Straf­bar wer­den soll gemäss Abstim­mungsvor­lage der öffentliche Aufruf zu Hass und Diskri­m­inierung bzw. die sys­tem­a­tis­che Her­ab­set­zung und Ver­leum­dung von Les­ben, Schwulen und Bisex­uellen. Was ein Men­sch denkt oder auch ein­mal in seinem Fre­un­deskreis oder am Stammtisch äussert, fällt nicht unter die erweit­erte Strafnorm. All­ge­mein gehal­tene kri­tis­che Äusserun­gen über bes­timmte sex­uelle Ori­en­tierun­gen genü­gen nicht für eine Strafver­fol­gung oder Verurteilung. Es wird weit­er­hin möglich sein, auch kon­tro­verse Mei­n­un­gen zu äussern und Diskus­sio­nen zu führen.

Salome Zim­mer­mann, Co-Präsi­dentin der Les­benor­gan­i­sa­tion LOS und ehe­ma­lige Bun­desver­wal­tungsrich­terin führt aus: «Mei­n­ungs­frei­heit hört da auf, wo die Men­schen­würde ver­let­zt wird. Es ist ganz klar: Hass ist keine Mei­n­ung.»

Bere­its heute wen­den Strafver­fol­gungs­be­hör­den und Gerichte das Gesetz zurück­hal­tend an. In jedem Fall wer­den Mei­n­ungs­frei­heit und Men­schen­würde gegeneinan­der aufge­wogen und der Wichtigkeit dieser bei­den Grun­drechte Rech­nung getra­gen. Dies ist dem Komi­tee «Ja zum Schutz vor Hass» ein wichtiges Anliegen.

Gemäss ein­er Medi­en­mit­teilung