CROWDFUNDING FÜR RECHTLICHE ANERKENNUNG NICHT BINÄRER MENSCHEN

Trans­gen­der Net­work Switzer­land (TGNS) sam­melt für einen Gerichts­fall, an dem der Vere­in mass­ge­blich beteiligt ist, mit einem Crowd­fund­ing Geld. Darin geht es um die Anerken­nung eines in Deutsch­land gestrich­enen Geschlecht­sein­trags ein­er nicht binären Per­son nach Schweiz­er Recht. 

Am 29. März 2021 entsch­ied das Oberg­ericht Aar­gau dazu, dass dieser gestrich­ene Geschlecht­sein­trag anerkan­nt und entsprechend in das Per­so­n­en­stands- sowie das Geburt­sreg­is­ter der Schweiz über­nom­men wer­den müsse. Dage­gen wurde jedoch von der Bun­desver­wal­tung Beschw­erde ein­gere­icht. Der Entscheid liegt nun beim Bun­des­gericht. 

Um bere­its ange­fal­l­ene Anwalts- und Ver­fahren­skosten des Falls zu deck­en und um auf das Urteil des Bun­des­gerichts reagieren zu kön­nen, sam­melt TGNS nun 45’000 Franken.

Diese Summe würde bei einem neg­a­tiv­en Entscheid ein allfäl­liges Weit­erziehen des Falls an den Europäis­chen Gericht­shof für Men­schen­rechte in Strass­burg ermöglichen. Bei einem pos­i­tiv­en Entscheid wür­den die Mit­tel ver­wen­det wer­den, um auf dem Fall auf­bauend die Aufk­lärungsar­beit über die Leben­sre­al­itäten von nicht binären Men­schen in der Schweiz zu inten­sivieren. Die Geschlecht­si­den­tität von nicht binären Men­schen passt nicht in das beste­hende binäre Geschlechter­sys­tem «Frau oder Mann». Für viele von ihnen ist die Ein­führung amtlich­er Geschlecht­sein­träge fernab von «F» oder «M» deshalb ein beson­deres Anliegen. Denn diese fehlende Anerken­nung wirkt sich auch auf die psy­chis­che Gesund­heit neg­a­tiv aus.

ZUM CROWDFUNDING  

Immer mehr Län­der haben in den let­zten Jahren solche Möglichkeit­en einge­führt, so gibt es beispiel­sweise in Deutsch­land die Optio­nen «gestrichen» oder «divers». Inter­na­tion­al ist der nicht binäre Geschlechts­mark­er im Reisep­a­ss ein «X». Dieses «X» wird von ein­er zunehmenden Anzahl Län­dern ange­boten, darunter Öster­re­ich, Mal­ta, Bel­gien, Däne­mark, die Nieder­lande, Spanien und erst seit Kurzem die USA. Einige dieser Län­der mussten solche Möglichkeit­en auf­grund von Urteilen ihrer Ver­fas­sungs­gerichte ein­führen. Diese Gerichte haben klar bestätigt, dass es sich bei der Anerken­nung der Geschlecht­si­den­tität durch den Staat um ein grundle­gen­des Men­schen­recht han­delt und dass auch nicht binären Men­schen dieses Recht zuste­ht. 

Dieser aktuelle Präze­den­z­fall zeigt exem­plar­isch auf, dass sich die Schweiz im inter­na­tionalen Ver­gle­ich im Rück­stand befind­et.