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Der dritte Akt der Öffnung der Ehe in Deutschland: Der Bundespräsident hat unterschrieben

Gegner der Eheöffnung in Deutschland wollten, dass der Bundespräsident diese vor dem Verfassungsgericht prüfen lassen solle – verstosse die Ehe für alle doch gegen das Grundgesetz. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte diese Bedenken nicht und hat das Gesetz unterschrieben.

Der deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (Bild: Bundesregierung/Steffen Kugler).

Damit kann das Gesetz zur Öffnung der Ehe in Deutschland definitiv in Kraft treten. Die ersten zivilen Hochzeiten zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren sollten somit ab Oktober oder November möglich sein.

Ab diesem Zeitpunkt wird es nicht mehr möglich sein, gleichgeschlechtliche Partnerschaften eintragen zu können – künftig gibt es in Deutschland nur noch die Ehe. Dabei werden eingetragene Partnerschaften nicht automatisch in Ehen überführt. Paare in Lebenspartnerschaften müssen persönlich und gemeinsam erneut zum Standesamt. Dort können sie erklären, dass sie künftig in einer «gleichgeschlechtlichen Ehe» leben wollen. Eine Pflicht dazu gibt es nicht – Lebenspartnerschaften können auch einfach weitergeführt werden.

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