Der nächste Schritt bei der Vereinfachung zur Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister

Der Bun­desrat schlägt vor, die Änderung des amtlichen Geschlechts geset­zlich zu regeln und zu vere­in­fachen und hat im August 2018 einen entsprechen­den Voren­twurf in die Vernehm­las­sung geschickt. Auf­grund der Ergeb­nisse der Vernehm­las­sung hat der Bun­desrat im Dezem­ber 2019 eine entsprechende Botschaft zuhan­den des Par­la­ments ver­ab­schiedet. Und soeben hat die Kom­mis­sion für Rechts­fra­gen des Stän­der­ates mit sieben zu null Stim­men bei zwei Enthal­tun­gen angenom­men.

Mit fünf zu fünf Stim­men und Stichentscheid des Präsi­den­ten hält die Kom­mis­sion allerd­ings daran fest, dass die Erk­lärung zum Wech­sel des Geschlechts bei Min­der­jähri­gen der Zus­tim­mung der geset­zlichen Vertre­tung bedarf. Eine Kom­mis­sion­s­min­der­heit möchte auf dieses Erforder­nis verzicht­en, da sich viele betrof­fene Jugendliche in schmerzhaften Kon­flik­ten mit ihren Eltern befind­en und es für sie eine zu grosse Erschw­er­nis bedeuten würde. Als behan­del­ter Erstrat wird der Stän­der­at während der Som­mers­es­sion über die Vor­lage disku­tieren.

Ziel der Anpas­sung des ZGB ist, dass die Änderung des Geschlechts im Per­so­n­en­stand­sreg­is­ter in Zukun­ft in einem ein­fachen Ver­fahren möglich sein soll. Entsprechend kann jede Per­son, die «inner­lich fest davon überzeugt ist, das Geschlecht wech­seln zu wollen, eine Änderung des Ein­trags bewirken», wie Recht­skom­mis­sion heute in ein­er Medi­en­mit­teilung schreibt.

In ein­er ersten Stel­lung­nahme schreibt TGNS auf Face­book zur Entschei­dung der Recht­skom­mis­sion des Stän­der­ates: «Gut ist, eine klare Mehrheit will ein ein­fach­es Ver­fahren». Aber: Die Mehrheit will Min­der­jähri­gen und Men­schen unter Bei­s­tand­schaft Rechte weg­nehmen, die sie heute haben: «Sie sollen nicht mehr alleine die Änderung beantra­gen dür­fen». Denn momen­tan kön­nen urteils­fähige Kinder und Jugendliche den Per­so­n­en­stand bere­its jet­zt ändern. Kün­ftig soll das für Min­der­jährige nur noch mit expliziter Zus­tim­mung der Eltern möglich sein. «Doch was, wenn die Eltern uneins sind oder die Tran­si­tion nicht unter­stützen?», fragt Hen­ry Hohmann von TGNS. Das wäre eine deut­liche Ver­schlechterung gegenüber der jet­zi­gen Sit­u­a­tion.