Rechtlicher Schutz vor Diskriminierung jetzt!
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Die Antirassismus-Strafnorm und die Stellungnahme der AG Politik

Die Parlamentarische Initiative «Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung» wurde 2013 eingereicht. Im Juni dieses Jahres wurde endlich ein wichtiger Entscheid gefällt: Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates schickte den Vorentwurf in die Vernehmlassung – daran hat sich auch die AG Politik der HAB beteiligt und ihre Stellungnahme soeben eingereicht.

>Die Stellungnahme der AG Politik

Aufgrund unserer Erfahrungen wissen wir, dass trans* und inter* Menschen noch stärker von Diskriminierung betroffen sind als Homosexuelle. Entsprechend unterstützen wir, dass die vorgeschlagene Revision nicht nur um das Merkmal «sexuelle Orientierung», sondern auch um «Geschlechtsidentität» und «Geschlechtsmerkmale» erweitert wird. Bei trans* Menschen besteht eine Nichtübereinstimmung der Geschlechtsidentität mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht. Der Terminus für inter* Menschen ist «Geschlechtsmerkmale». Bei diesen entsprechen die körperlichen geschlechtsbezogenen Merkmale nicht den medizinischen Normen von «weiblich» und «männlich».

Die Bundesverfassung garantiert allen Menschen Menschenwürde, gleichen Rechte und körperliche und geistige Unversehrtheit. Obwohl der Sinn der Verfassung klar ist und sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtsmerkmale als «andere Lebensform» interpretiert werden könnten, bestehen auf Gesetzesstufe erhebliche Lücken. Menschen können öffentlich wegen ihrer sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsmerkmalen diskriminiert, beleidigt, diffamiert oder angegriffen werden. Aufrufe zu Hass können unbehelligt öffentlich geäussert werden. Ein rechtlicher Schutz besteht nicht. Den Vereinigungen der LGBTI-Menschen wird die Klagebefugnis im Bereich Ehrverletzung verwehrt.

Mit der erweiterten Antirassismus-Strafnorm soll die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtsmerkmale explizit im Gesetzestext verankert werden.

Die AG Politik der HAB haben im Vernehmlassungsverfahren zum Gesetzesentwurf schriftlich Stellung bezogen. Die AG Politik unterstützt die Erweiterung der Strafnorm; die begrüssenswerte Differenzierung zwischen sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtsmerkmale ist eine präzise Begriffsklärung, welche alle nicht heteronormative Menschen und Gruppen miteinschliesst.

Mit Gesetzen kann Diskriminierung nur beschränkt bekämpft werden; dazu wäre ein Wandel in den Köpfen nötig. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung, hin zu mehr Normalität, Toleranz und hoffentlich auch einmal Akzeptanz.

Peter Fuchs, AG Politik

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