Die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm tritt am 1. Juli in Kraft

Wir haben dafür gekämpft! Und am 9. Feb­ru­ar haben wir darüber abges­timmt und an der Urne zuges­timmt. Nun wird ab 1. Juli bestraft, wer Men­schen auf­grund ihrer sex­uellen Ori­en­tierung diskri­m­iniert.

Der Bun­desrat hat soeben an ein­er Sitzung die entsprechen­den Änderun­gen des Strafge­set­zbuchs und des Mil­itärstrafrechts auf dieses Datum hin in Kraft geset­zt. Somit schützt das Schweiz­er Strafrecht Men­schen, die in der Öffentlichkeit her­abge­set­zt wer­den, nicht nur auf­grund ihrer Rasse, Eth­nie oder Reli­gion, son­dern auch auf­grund der sex­uellen Ori­en­tierung.