Die Schweiz engagiert sich weiter gegen Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität

Die Schweiz set­zt sich weit­er gegen Diskri­m­inierung auf­grund von sex­ueller Ori­en­tierung oder Geschlecht­si­den­tität und für die Achtung der Men­schen­rechte von Les­ben, Schwulen, Bisex­uellen, Trans­gen­der und Inter­sex­uellen (LGBTI) ein. Der Bun­desrat hat an sein­er Sitzung vom 29. April 2015 beschlossen, die Absicht­serk­lärung von Val­let­ta zu genehmi­gen, die von ein­er Gruppe von Mit­glied­staat­en des Europarates aus­gear­beit­et und von 18 dieser Län­der angenom­men wurde.

Die Erk­lärung von Val­let­ta wurde anlässlich des Inter­na­tionalen Tages gegen Homo­pho­bie vom 14. Mai 2014 ver­fasst. Darin wird die Verpflich­tung bekräftigt, die im Rah­men der Empfehlung des Min­is­ter­auss­chuss­es des Europarates vom 31. März 2010 über Mass­nah­men zur Bekämp­fung von Diskri­m­inierung auf­grund von sex­ueller Ori­en­tierung oder Geschlecht­si­den­tität abgegeben wurde. Die Erk­lärung soll die Empfehlung von 2010 ergänzen, indem sie eine aus­drück­liche Ausweitung des Schutzes auf Inter­sex­uelle und die Bekämp­fung aller For­men der sozialen Aus­gren­zung wegen Nichtkon­for­mität mit Geschlechter­stereo­typen vor­sieht.

Der Grund­satz der Nicht­diskri­m­inierung ste­ht im Zen­trum des Schweiz­er Engage­ments im Bere­ich der Men­schen­rechte. Mit der Genehmi­gung der Erk­lärung von Val­let­ta ver­weist die Schweiz nicht nur erneut auf diesen Grund­satz, son­dern sig­nal­isiert ihre Unter­stützung für die wichtige Rolle des Europarates bei der Förderung und dem Schutz der Men­schen­rechte, ins­beson­dere der Per­so­n­en, die auf­grund ihrer sex­uellen Ori­en­tierung und Geschlecht­si­den­tität Opfer von Diskri­m­inierung sind.

Die Schweiz unter­stützt finanziell die Arbeit­en mehrerer Ein­rich­tun­gen des Europarates, die in diesem Bere­ich tätig sind. Sie leis­tet einen Beitrag zu den Aktiv­itäten der “LGBTI-Fach­stelle” des Gen­er­alsekre­tari­ats der Organ­i­sa­tion, die die Mit­glied­staat­en und die Zivilge­sellschaft durch ver­schiedene Mass­nah­men für die Men­schen­rechte von LGBTI-Per­so­n­en sen­si­bil­isiert und ihnen in dieser Hin­sicht Unter­stützung gewährt. Zudem unter­stützt die Schweiz die Arbeit der Europäis­chen Kom­mis­sion gegen Ras­sis­mus und Intol­er­anz (EKRI), die sich ihm Rah­men ihrer Tätigkeit nun auch der Frage der Diskri­m­inierung auf­grund von sex­ueller Ori­en­tierung und Geschlecht­si­den­tität wid­met.

Schliesslich ist die Schweiz aktives Mit­glied des informellen europäis­chen Net­zw­erks nationaler Anlauf­stellen für Fra­gen, die die Men­schen­rechte von LGBTI-Per­so­n­en betr­e­f­fen. Das Net­zw­erk tritt zweimal jährlich zusam­men und wird sein 15. Rundtis­chge­spräch auf Ein­ladung der Schweiz am 19. und 20. Novem­ber 2015 in Genf abhal­ten. Bei dieser Ver­anstal­tung wer­den die anderen aktiv­en Mit­glied­staat­en des Europarates sowie Vertreter inter­na­tionaler, nicht­staatlich­er und akademis­ch­er Organ­i­sa­tio­nen zusam­menkom­men, deren Aktiv­itäten im Zusam­men­hang mit der Förderung der Men­schen­rechte von LGBTI-Per­so­n­en ste­hen.

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