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Die «Sicherstellung des Beratungsangebots für die LGBTI-Community» in den politischen Mühlen

Im April dieses Jahres (wir haben berichtet) haben verschiedene Berner Stadträte die Motion zur «Sicherstellung des Beratungsangebots für die LGBTI-Community» eingereicht, die verlangt, dass die Stadt Bern «der HAB einen jährlichen Beitrag für die Aufrechterhaltung der psychologischen Beratungen im bisherigen Rahmen entrichtet, bis der Kanton diesen Betrag wieder übernimmt». Letzte Woche hat nun der Berner Gemeinderat über das weitere Vorgehen entschieden.

In nüchternem Amtsdeutsch schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung, dass der Gemeinderat es als sinnvoll erachte, das «bestehende und gegebenenfalls noch auszubauende Beratungsangebot im Rahmen der Ausformulierung der städtischen LGBTI-Strategie und -Politik zu überprüfen und über eine Finanzierung zu entscheiden» – und beantragt den Stadtrat, die «Motion als Richtlinie als erheblich zu erklären».

Und «Richtlinie» bedeutet, dass für die Anliegen der Motion nicht der Stadtrat, sondern die Stadtverwaltung, bzw. der Gemeinderat zuständig ist. Die Aufgabe des Stadtrates wird nun sein, die an einer Stadtratssitzung ein deutliches politisches Zeichen für die Umsetzung der «Richtlinie» zu setzen. Die Entscheidungsverantwortung bleibt aber beim Gemeinderat.

Bleibt noch die Frage nach der «Dringlichkeit». Stadtrat Rudolf Friedli – er hat zusammen mit weiteren Stadträten – die Motion eingereicht, erklärt auf Anfrage, dass ein «nicht sofortiges traktandieren» des Geschäfts im Stadtrat, den «eigentlichen Sinn der Motion – nämlich die Schliessung der durch den Kanton entstandene Finanzierungslücke» – torpediere. Und nur mit einer raschen Entscheidung, wie Präsident Christoph Janser bestätigt, könne die HAB weiterhin das unumstrittene Beratungsangebot ohne Unterbruch weiterhin gewährleisten.

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