Ein weiteres Schrittchen in Richtung Eheöffnung

Jet­zt ist er öffentlich, der gestern Vor­mit­tag disku­tierte Entscheid der Recht­skom­mis­sion des Nation­al­rates über die Umset­zung der vor fünf Jahren ein­gere­icht­en par­la­men­tarischen Ini­tia­tive «Ehe für alle». Die Kom­mis­sion hat sich, so ste­ht es in der entsprechen­den Medi­en­mit­teilung, mit 14 zu 11 Stim­men dafür aus­ge­sprochen, die Geset­zes­re­vi­sion für die Öff­nung des Rechtsin­sti­tuts Ehe nicht in ein­er ein­ma­li­gen Revi­sion, son­dern in zwei (oder mehr) Etap­pen anzuge­hen.

Für die Öff­nung der Ehe auf Geset­zesstufe wur­den in der Kom­mis­sion zwei mögliche Vorge­hensweisen skizziert: Eine ein­ma­lige Revi­sion oder eine Umset­zung in zwei (oder mehr) Etap­pen. Gemäss der Medi­en­mit­teilung ist die Kom­mis­sion zum Schluss gekom­men, dass die Vorteile ein­er etap­pen­weisen Umset­zung der Ehe für alle gegenüber ein­er Gesamtre­vi­sion über­wiegen. Sie ist der Ansicht, dass die Öff­nung der Ehe damit rasch­er als bei ein­er Gesamtre­vi­sion erfol­gen und in Kraft treten kann. Weit­er möchte sie damit ver­mei­den, dass die Block­ierung einzel­ner heik­ler Bere­iche die ganze Vor­lage zum Scheit­ern brin­gen.

Die Ver­wal­tung wird nun beauf­tragt, bis Feb­ru­ar 2019 zuhan­den der Kom­mis­sion eine «Kern­vor­lage» für die Öff­nung der Ehe auszuar­beit­en. Diese soll zwar die wesentlichen Ele­mente zur Öff­nung der Ehe im Zivil­recht regeln — allerd­ings fehlen der Zugang zur Fortpflanzungsmedi­zin und die Angle­ichung der Witwen­rente.

In ersten Reak­tio­nen begrüssen die nationalen LGBT-Organ­i­sa­tio­nen «es sehr», dass nun eine konkrete Vor­lage aus­gear­beit­et wird, fordern aber gle­ichzeit­ig, dass das «Ziel eine voll­ständi­ge Gle­ich­stel­lung in allen rechtlichen Fra­gen» sein muss. «Wir wün­schen uns, dass mit der Ein­führung der Ehe für alle auch endlich der Zugang zur Fortpflanzungsmedi­zin rechtlich ver­ankert wird», sagt René Schegg von Pink Cross. Hinzu kommt, ergänzt Anna Rosen­wass­er von der Les­benor­gan­i­sa­tion Schweiz, dass die Kern­vor­lage noch keine Regelung der Witwen­rente bein­hal­tet (ver­witwete Les­ben erhal­ten im Gegen­satz zu ver­witweten Het­erofrauen keine Rente): «Dieser Umstand muss eben­falls drin­gend geset­zlich kor­rigiert wer­den».

In ein­er Mit­teilung vom Trans­gen­der Net­work Switzer­land bringt Jan­na Kraus die momen­tane Sit­u­a­tion rund um die Öff­nung der Zivile­he auf den Punkt:

Der Clou der Ehe für alle beste­ht eben darin, vorhan­dene Priv­i­legien für eine bish­er aus­geschlossene Gruppe zugängig zu machen und nicht alte Diskri­m­inierun­gen neu zu ver­pack­en. Wir haben bere­its ein Sys­tem, in dem gle­ichgeschlechtliche Paare schlechter gestellt sind. Wir sind froh und dankbar, dass die Eheöff­nung erfol­gen soll, aber es darf sich dabei nicht um eine Mogel­pack­ung han­deln, son­dern um eine ehrliche, kon­se­quente und voll­ständi­ge Gle­ich­stel­lung.