Ein wichtiger Schritt zur Prävention LGBTI-feindlich motivierter Straftaten

Die Kom­mis­sion für Wis­senschaft, Bil­dung und Kul­tur des Stän­der­ates (WBK‑S) gibt mit sechs zu drei Stim­men (bei ein­er Enthal­tung) grünes Licht für die Erfas­sung von LGBTI-feindlich motivierten Delik­ten. Die LGBTI-Organ­i­sa­tio­nen zeigen sich in ein­er Medi­en­mit­teilung darüber erle­ichtert, dass die Poli­tik den drin­gen­den Hand­lungs­be­darf erken­nt.

Heute Mor­gen stimmte die stän­derätliche Kom­mis­sion für Wis­senschaft, Bil­dung und Kul­tur (WBK‑S) der Motion zur sta­tis­tis­chen Erfas­sung von «hate crimes» auf­grund von sex­ueller Ori­en­tierung, Geschlecht­si­den­tität, Geschlecht­saus­druck oder Geschlechtsmerk­malen zu. Der Bun­desrat emp­fahl die Motion von Alt-Nation­al­rätin Ros­marie Quad­ran­ti (BDP) zur Ablehnung, doch der Nation­al­rat stimmte ihr am 26. Sep­tem­ber 2019 zu.

Die WBK‑S set­zt mit ihrer heuti­gen Entschei­dung zur sta­tis­tis­chen Erfas­sung von Hate Crimes ein klares Zeichen gegen LGBTI-feindliche Gewalt. Gemein­sam mit dem Schutz vor Hass – über den wir am 9. Feb­ru­ar abstim­men – schafft das die Grund­lage, endlich bess­er gegen Hass und Has­stat­en vorge­hen zu kön­nen.

Die Helpline der LGBTI-Organ­i­sa­tio­nen zur Mel­dung von Has­stat­en reg­istri­ert wöchentlich mehrere Vor­fälle. Und dies ist nur die Spitze des Eis­berges. Es ist nun am Stän­der­at, mit einem Ja zur Motion von Ros­marie Quad­ran­ti mitzuhelfen, diesen Eis­berg zum Schmelzen zu brin­gen. Zuges­timmt hat der Motion bere­its der Nation­al­rat – nun muss noch der Stän­der­at darüber befind­en.

Am 9. Feb­ru­ar stimmt die Schweiz über die Erweiterung der Ras­sis­mus-Strafnorm um das Kri­teri­um «sex­uelle Ori­en­tierung» ab. Mit der Erweiterung wür­den öffentliche Has­saufrufe auf­grund der sex­uellen Ori­en­tierung straf­bar. Das bedeutet, Les­ben, Schwule und Bisex­uelle wür­den vor Hass geschützt, der sich an sie als ganze Gruppe richtet.

LGBTI-feindliche Hate Crimes hinge­gen sind ver­bale oder physis­che Angriffe auf bes­timmte Per­so­n­en auf­grund der­er sex­uellen Ori­en­tierung, Geschlecht­si­den­tität, Geschlecht­saus­druck oder Geschlechtsmerk­malen. Diese sind heute meist schon straf­bar (z.B. Kör­per­ver­let­zung, Ehrver­let­zung, etc.), momen­tan ist es aber sehr schwierig, präven­tiv dage­gen vorzuge­hen, da die sta­tis­tis­chen Grund­la­gen fehlen. Mit der Erfas­sung, welch­er die WBK‑S nun zuges­timmt hat, kön­nte das Aus­mass dieser Gewalt und Angriffe belegt wer­den und grif­fige Mass­nah­men dage­gen ergrif­f­en wer­den.