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Erfolg für minderjährige trans Menschen

Die Rechtskommission des Nationalrates (RK‑N) will auch jugendliche trans und intergeschlechtliche Menschen schützen: Eine Mehrheit der Kommission sprach sich dafür aus, dass künftig der Geschlechtseintrag selbstbestimmt geändert werden kann – auch von urteilsfähigen Minderjährigen. TGNS ist hoch erfreut über diesen Entscheid und fordert das Parlament auf, der RK‑N zu folgen.

Wenn der der amtliche Geschlechtseintrag nicht der eigenen Geschlechtsidentität entspricht, soll dieser künftig mittels einfacher Erklärung auf dem Zivilstandsamt korrigiert werden können. Dafür sprachen sich Bundes- und Ständerat bereits früher aus und nun auch die Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrates mit 17 Ja zu sieben Nein bei einer Enthaltung. Doch: Sollen Minderjährige dafür – im Gegensatz zu heute – immer die Einwilligung der Eltern brauchen, wie es der Bundesrat fordert? Auch wenn sie urteilsfähig sind? Die Mehrheit der Rechtskommission (15 Ja zu fünf Nein bei fünf Enthaltungen) verneint dies und folgt damit der klaren Expertenempfehlung, dass alle Urteilsfähigen – unabhängig ihres Alters oder einer Vormundschaft – die Erklärung selbst abgeben sollen.

TGNS setzte sich von Anfang an vehement dafür ein, dass das Zustimmungserfordernis aus dem bundesrätlichen Gesetzesvorschlag gestrichen wird. «Auch Minderjährige kennen ihre Geschlechtsidentität sehr genau. Wenn Eltern jedoch ablehnend auf die Transidentität reagieren, muss der Staat die Jugendlichen schützen und unterstützen, nicht den Eltern zusätzliche Entscheidungsmacht einräumen,» erklärt Alecs Recher, der als Leitung der Rechtsberatung von TGNS seit bald zehn Jahren solche Verfahren begleitet. «Wir fordern alle Mitglieder von National- und Ständerat auf, diese besonders verletzliche Gruppe zu schützen statt innerfamiliäre Konflikte anzuheizen. Wir sind sehr froh, hat die Mehrheit der Rechtskommission den hierzu einzig richtigen Weg gewählt.»

Voraussichtlich wird der Nationalrat bereits im September über die Vorlage abstimmen. Streicht er das Zustimmungserfordernis, geht das Geschäft zurück an den Ständerat.

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