Gerichtsurteil über Besuchsrecht

Der Dachver­band Regen­bo­gen­fam­i­lien begrüsst das heute pub­lizierte Urteil des Bun­des­gerichts, wonach nach Auflö­sung ein­er einge­tra­ge­nen Part­ner­schaft die Ex-Part­ner­in oder der Ex-Part­ner ein gemein­sam aufge­zo­genes Kind weit­er­hin besuchen darf.

«Wir freuen uns über das wichtige Bun­des­gericht­surteil, das das Wohl des Kindes ins Zen­trum stellt», sagt Maria von Känel, Geschäfts­führerin des Dachver­ban­des Regen­bo­gen­fam­i­lien. «Das Bun­des­gericht anerken­nt die gemein­same Eltern­schaft auf der Basis der gemein­samen Erziehung der Kinder und des gemein­samen Fam­i­lien­pro­jek­tes, auch wenn ein Kind vom nichtleib­lichen Eltern­teil noch nicht adop­tiert wor­den ist.» Das Gericht­surteil stärkt somit die Rechte der Kinder und auch den mit der «Ehe für alle» vorge­se­henen Grund­satz, dass die gemein­same Eltern­schaft ab Geburt eines Kindes gilt.

Kinder, die von zwei Müt­tern oder zwei Vätern aufge­zo­gen wer­den, sind aktuell rechtlich schlecht abgesichert, wenn einem der bei­den Eltern etwas zustösst oder es zur Tren­nung oder Schei­dung kommt. Hier­bei spielt eine Rolle, dass die gemein­same Eltern­schaft derzeit nur durch eine Stiefkin­dadop­tion des nichtleib­lichen Part­ners begrün­det wer­den kann. Die Adop­tion kann allerd­ings früh­estens ein Jahr nach Geburt des Kindes vol­l­zo­gen wer­den und das Ver­fahren kann sich über mehrere Jahre hinziehen. Bis zur Vol­lziehung der Adop­tion sind die Kinder rechtlich schlecht abgesichert.

Mit der «Ehe für alle» werden Kinder besser abgesichert

Die neue Geset­zesvor­lage zur «Ehe für alle» sieht vor, dass bei Kindern, die durch eine Samen­spende in der Schweiz gezeugt wer­den und in die Ehe von zwei Frauen hineinge­boren wer­den, die gemein­same Eltern­schaft ab Geburt gilt. «Die Regelung durch das neue Gesetz zur Ehe für alle wird Klarheit schaf­fen und die Gerichte nicht mehr unnötig belastet», sagt Maria von Känel, Geschäfts­führerin des Dachver­ban­des Regen­bo­gen­fam­i­lien. «Zudem wird das aufwändi­ge, kost­spielige und risiko­r­e­iche Ver­fahren der Stiefkin­dadop­tion hin­fäl­lig», so von Känel.

Gerichtsurteil unterstreicht Notwendigkeit für rechtliche Anpassung

Das aktuelle Urteil des Bun­des­gerichts unter­stre­iche die Notwendigkeit, die rechtlichen Rah­menbe­din­gun­gen von Regen­bo­gen­fam­i­lien anzu­passen, erk­lärt Maria von Känel. Die kom­mende Volksab­stim­mung zur «Ehe für alle» werde in dieser Hin­sicht einen wichti­gen Grund­stein set­zen.

Die Ein­führung der «Ehe für alle» wird es ver­heirateten Frauen ermöglichen, eine Samen­spende in der Schweiz in Anspruch zu nehmen. Het­ero­sex­uelle ver­heiratete Paare haben diese Möglichkeit heute schon. Der gle­ich­berechtigte Zugang von Frauen­paaren zur Samen­spende in der Schweiz nimmt den Betrof­fe­nen einen grossen Lei­dens­druck.