
An der heutigen Medienkonferenz präsentierte das gegnerische Referendumskomitee seine Argumente. Hass, Hetze und Diskriminierung sollen weiterhin nicht strafbar sein. Die schwullesbischen Organisationen der Schweiz hingegen stehen – zusammen mit ihren tausenden Mitgliedern – geschlossen hinter dem notwendigen Schutz vor Hass und Diskriminierung.
Die Gegner*innen
Das Referendumskomitee, bestehend aus Kleinparteien vom rechten Rand und Einzelpersonen, finden, dass ein Schutz vor Hass und Hetze für Lesben, Schwule und Bisexuelle nicht nötig sei. Als Hauptargument gegen den Schutz vor Hass führen die Gegner*innen der Gesetzesvorlage die Meinungsfreiheit ins Feld: Ein Schutz vor Hass, Hetze und Diskriminierung beschneide die freie Meinungsäusserung.
Das Komitee «Ja zum Schutz vor Hass», das für die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm kämpft, ist schockiert über diese Argumentation: «Die Meinungsfreiheit wird hier verwendet, um gezielt die Menschenwürde von Minderheiten anzugreifen. Das Referendumskomitee missbraucht die Meinungsfreiheit, um sich selber als den diffamierten Minderheiten überlegen darzustellen. Hass und Hetze sind keine Meinung», führt Salome Zimmermann vom Komitee «Ja zum Schutz vor Hass» aus.
Auch handelt es sich beim Schutz vor Hass nicht um ein Sonderrecht für Lesben, Schwule und Bisexuelle, wie die Gegner*innen behaupten. Nicht nur die Medienberichterstattung der letzten Monate zeigt die Dringlichkeit dieses Gesetzes, sondern auch Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments finden den Schutz vor Hass notwendig. Nationalrat Angelo Barrile vom Komitee «Ja zum Schutz vor Hass» ergänzt: «Lesben, Schwule und Bisexuelle sind homophobem Hass und Diskriminierung derzeit schutzlos ausgesetzt. So gehen bei der LGBT+Helpline wöchentlich mehrere Meldungen von Übergriffen ein. Mit der Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm können wir da ansetzen, wo Hass entsteht und einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichberechtigung machen.»