Hassverbrechen gegen lesbische, schwule, bi und trans Menschen müssen polizeilich erfasst werden

In ein­er heuti­gen Medi­enkon­ferenz hat eine bre­ite Koali­tion von LGBT-Organ­i­sa­tio­nen die polizeiliche Erfas­sung von Has­s­de­lik­ten gegen les­bis­che, schwule, bi und trans Per­so­n­en gefordert. In dem veröf­fentlicht­en Bericht zeigt sich, dass auch in der Schweiz LGBT-Men­schen ein­er erhöht­en Gefahr aus­ge­set­zt sind, Opfer von has­s­getriebe­nen Ehrver­let­zun­gen, Diskri­m­inierun­gen und Gewalt zu wer­den.

Medi­enkon­ferenz heute Vor­mit­tag in Bern (Bild: QueerUp)

Zwis­chen Novem­ber 2016 und Dezem­ber 2017 wur­den im Rah­men des Pro­jek­ts «Hate Crime» der Schweiz­er LGBT-Organ­i­sa­tio­nen 95 homo‑, bi- oder trans­phob motivierte Vor­fälle erfasst. Dies sind im Durch­schnitt fast zwei gemeldete Fälle pro Woche; die Dunkelz­if­fer ist jedoch sich­er höher. Dies lassen ins­beson­dere Zahlen aus anderen europäis­chen Län­dern ver­muten. Auch legt der Bericht offen, dass über 80 Prozent der Vor­fälle nicht der Polizei gemeldet wer­den, ins­beson­dere weil die Opfer der Polizei nicht ver­trauen oder glauben, die Tat sei strafrechtlich nicht rel­e­vant.

Neb­st der sig­nifikant hohen Anzahl an gemelde­ten Ehrver­let­zun­gen ist das Aus­mass der kör­per­lichen Gewalt mit fast einem Drit­tel der gemelde­ten Fälle erschreck­end hoch. Die Dat­en weisen zudem darauf hin, dass Trans­men­schen stärk­er von Has­s­de­lik­ten betrof­fen sein kön­nten als homo- und bisex­uelle Cis-Men­schen.

Das Aus­mass der erfassten has­s­getriebe­nen Ehrver­let­zun­gen, Diskri­m­inierun­gen und Gewalt­tat­en gegen LGBT-Men­schen zeigt, dass poli­tis­ch­er Hand­lungs­be­darf beste­ht. Eine entsprechende Motion von Nation­al­rätin Ros­marie Quad­ran­ti fordert den Bund auf, Has­sver­brechen (Hate Crimes) auf­grund der sex­uellen Ori­en­tierung, Geschlecht­si­den­tität, ‑aus­druck oder ‑merk­male zu erfassen. Bis­lang eracht­en Bund und Kan­tone eine solche Erfas­sung nicht für nötig. Durch ein weit­eres Negieren von homo‑, bi- und trans­phob motivierten Straftat­en und Diskri­m­inierun­gen senden die Behör­den ein falsches Sig­nal aus. Erst durch die Änderung entsprechen­der geset­zlich­er Vor­gaben hin­sichtlich der Erfas­sung von homo‑, bi- und trans­phob motivierten Delik­ten wird eine kon­se­quente strafrechtliche Aufk­lärung dieser Tat­en möglich. Die LGBT-Organ­i­sa­tio­nen fordern daher vom Bund und den Kan­to­nen grif­fige Mass­nah­men, um Has­s­de­lik­te an LGBTI-Men­schen zu ver­hin­dern, zu erfassen, zu unter­suchen, zu ver­fol­gen, zu bestrafen und den Opfern Rechtsmit­tel und Entschädi­gung bere­itzustellen.

Gemäss ein­er Medi­en­mit­teilung