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Hassverbrechen gegen lesbische, schwule, bi und trans Menschen müssen polizeilich erfasst werden

In einer heutigen Medienkonferenz hat eine breite Koalition von LGBT-Organisationen die polizeiliche Erfassung von Hassdelikten gegen lesbische, schwule, bi und trans Personen gefordert. In dem veröffentlichten Bericht zeigt sich, dass auch in der Schweiz LGBT-Menschen einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind, Opfer von hassgetriebenen Ehrverletzungen, Diskriminierungen und Gewalt zu werden.

Medienkonferenz heute Vormittag in Bern (Bild: QueerUp)

Zwischen November 2016 und Dezember 2017 wurden im Rahmen des Projekts «Hate Crime» der Schweizer LGBT-Organisationen 95 homo-, bi- oder transphob motivierte Vorfälle erfasst. Dies sind im Durchschnitt fast zwei gemeldete Fälle pro Woche; die Dunkelziffer ist jedoch sicher höher. Dies lassen insbesondere Zahlen aus anderen europäischen Ländern vermuten. Auch legt der Bericht offen, dass über 80 Prozent der Vorfälle nicht der Polizei gemeldet werden, insbesondere weil die Opfer der Polizei nicht vertrauen oder glauben, die Tat sei strafrechtlich nicht relevant.

Nebst der signifikant hohen Anzahl an gemeldeten Ehrverletzungen ist das Ausmass der körperlichen Gewalt mit fast einem Drittel der gemeldeten Fälle erschreckend hoch. Die Daten weisen zudem darauf hin, dass Transmenschen stärker von Hassdelikten betroffen sein könnten als homo- und bisexuelle Cis-Menschen.

Das Ausmass der erfassten hassgetriebenen Ehrverletzungen, Diskriminierungen und Gewalttaten gegen LGBT-Menschen zeigt, dass politischer Handlungsbedarf besteht. Eine entsprechende Motion von Nationalrätin Rosmarie Quadranti fordert den Bund auf, Hassverbrechen (Hate Crimes) aufgrund der sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität, -ausdruck oder -merkmale zu erfassen. Bislang erachten Bund und Kantone eine solche Erfassung nicht für nötig. Durch ein weiteres Negieren von homo-, bi- und transphob motivierten Straftaten und Diskriminierungen senden die Behörden ein falsches Signal aus. Erst durch die Änderung entsprechender gesetzlicher Vorgaben hinsichtlich der Erfassung von homo-, bi- und transphob motivierten Delikten wird eine konsequente strafrechtliche Aufklärung dieser Taten möglich. Die LGBT-Organisationen fordern daher vom Bund und den Kantonen griffige Massnahmen, um Hassdelikte an LGBTI-Menschen zu verhindern, zu erfassen, zu untersuchen, zu verfolgen, zu bestrafen und den Opfern Rechtsmittel und Entschädigung bereitzustellen.

Gemäss einer Medienmitteilung

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