Interpellation: «Intersexuelle Personen»

Gedenkt der Bun­desrat, die Empfehlun­gen der Nationalen Ethikkom­mis­sion im Bere­ich der Human­medi­zin, die sie in ihrem Bericht «Zum Umgang mit Vari­anten der Geschlecht­sen­twick­lung» abgegeben hat, umzuset­zen? Falls ja, wie und bis wann?

Unteran­derem diese Frage stellt Nation­al­rätin Rebec­ca Ruiz in ihrer am 14. Dezem­ber 2017 ein­gere­icht­en Inter­pel­la­tion «Konkrete Mass­nah­men zur Verbesserung der Informiertheit und der Gesund­heit­skom­pe­tenz der Pati­entin­nen und Patien­ten».

Zudem will Rebec­ca Ana Ruiz mit ihrem par­la­men­tarischen Vorstoss in Erfahrung brin­gen, welche Aus­bil­dung von Mit­gliedern inter­diszi­plinär­er Teams ver­langt wird, damit sie Behand­lun­gen zur Geschlecht­szuweisung bei Min­der­jähri­gen durch­führen kön­nen und ob diese Aus­bil­dung auch päd­a­gogis­che Ele­mente bein­hal­tet, damit die Eltern von inter* Kindern angemessen informiert wer­den kön­nen. Dabei ist es auch wichtig zu wis­sen, wie viele Per­so­n­en mit soge­nan­nten «Vari­anten der Geschlecht­sen­twick­lung» in der Schweiz leben und die Anzahl medi­zinis­ch­er Behand­lun­gen.

Die SP-Nation­al­rätin begrün­det ihre Inter­pel­la­tion damit, dass jedes Jahr in der Schweiz «20 bis 100 Kinder mit Vari­anten der Geschlecht­sen­twick­lung zur Welt kom­men». Diese wer­den entwed­er bei der Geburt bemerkt, «was zur Folge hat, dass ein inter­diszi­plinäres Team das Geschlecht des Kindes bes­timmt». Für viele dieser Kinder stellt ihr Zus­tand keine gesund­heitlichen Risiken dar. Den­noch kommt es vor, dass sie regelmäs­sig medi­zinis­che Behand­lun­gen (irre­versible Ein­griffe wie die oper­a­tive Ent­fer­nung der Geschlecht­sor­gane, Hor­mon­be­hand­lun­gen usw.) über sich erge­hen lassen müssen — Eltern medi­zinis­ches Per­son­al entschei­den – die Zus­tim­mung der Kinder wird dabei nicht einge­holt.

Wie Nation­al­rätin Ruiz weit­er schreibt, «ist bedauer­lich, dass gesunde Kinder in unserem Land solchen Behand­lun­gen unter­zo­gen wer­den, die an eine Gen­i­talver­stüm­melung gren­zen, und dass sie dabei nicht nach ihrer Mei­n­ung gefragt wer­den»:

Das Kindeswohl ver­langt, dass Kindern ein gewiss­es Selb­st­bes­tim­mungsrecht gewährt wird. Wenn eine medi­zinis­che Behand­lung nicht der Heilung dient, son­dern vielmehr darin beste­ht, einem Men­schen das männliche oder weib­liche Geschlecht zuzuweisen, sollte das Kind gemäss den Per­sön­lichkeit­srecht­en des Kindes den vorge­se­henen Behand­lun­gen zus­tim­men müssen, selb­st wenn das heisst, dass die Urteils­fähigkeit abge­wartet wer­den muss.