Istanbul-Konvention: Gewaltschutz auch für trans* Menschen

Gestern sprach sich der Nation­al­rat deut­lich für die Rat­i­fizierung des Übereinkom­mens des Europarats zur Ver­hü­tung und Bekämp­fung von Gewalt gegen Frauen und häus­lich­er Gewalt aus. Der Beitritt zu dieser soge­nan­nten «Istan­bul-Kon­ven­tion» ist auch für trans* Men­schen in der Schweiz ein wichtiger Schritt. Denn die Kon­ven­tion ist expliz­it auch auf Gewalt auf­grund der «Geschlecht­si­den­tität» anwend­bar. Trans­gen­der Net­work Switzer­land TGNS ist entsprechend erfreut über diesen Entscheid des Nation­al­rates.

Die «Istan­bul-Kon­ven­tion» führt aus­führlich die Verpflich­tun­gen des Staates auf, häus­liche und geschlechtsspez­i­fis­che Gewalt zu bekämpfen und den Opfern adäquat­en Schutz zu bieten. Unter anderem müssen Mass­nah­men in den Bere­ichen Präven­tion, Betreu­ung und Hil­fe, Rechtss­chutz und (ziv­il- und strafrechtliche) Ver­fahren vorge­se­hen wer­den. Um ihren Verpflich­tun­gen auch gegenüber trans* Men­schen tat­säch­lich nachkom­men zu kön­nen, hat die Schweiz jedoch noch beträchtlichen Vor­bere­itungs­be­darf.

Damit die Kon­ven­tion ihre Wirkung tat­säch­lich ent­fal­ten kann und trans* Men­schen weniger Gewalt aus­ge­set­zt wer­den sowie als Opfer adäquate Unter­stützung und Rechtss­chutz erhal­ten, müssen alle beteiligten Fach­per­so­n­en – von Betreu­ungs- und Beratungsange­boten über Polizei bis zu Gericht­en – sen­si­bil­isiert und geschult wer­den, wie mit trans* Men­schen, die Opfer von Gewalt wur­den, kor­rekt umzuge­hen ist. Dieses Wis­sen fehlt heute noch in den meis­ten Insti­tu­tio­nen. Was wiederum dazu führt, dass sich trans* Men­schen oft gar nicht erst an diese Insti­tu­tio­nen wen­den.

Eben­so fehlen Zahlen, wie viele trans* Men­schen Opfer von Gewalt wur­den. Denn Trans­pho­bie als Motiv für Has­sver­brechen oder Has­sre­den wird heute offiziell in der Schweiz nicht erfasst. Dadurch bleibt diese spez­i­fis­che Gewalt aber auch offiziell unsicht­bar.

TGNS fordert daher den Bun­desrat und die Kan­tone auf, die notwendi­gen Vor­bere­itungs­mass­nah­men zu tre­f­fen, damit mit der Rat­i­fizierung der «Istan­bul-Kon­ven­tion» die Schweiz auch tat­säch­lich allen Opfern von geschlechtsspez­i­fis­ch­er Gewalt, inklu­sive trans* Men­schen, den ver­sproch­enen Schutz bieten kann.

Gemäss ein­er Medi­en­mit­teilung