Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität

Die Kom­mis­sion für Rechts­fra­gen des Nation­al­rates hat sich im Grund­satz für eine Umset­zungsvari­ante der par­la­men­tarischen Ini­tia­tive «Kampf gegen die Diskri­m­inierung auf­grund der sex­uellen Ori­en­tierung» von Math­ias Rey­nard (SP Wal­lis) fest­gelegt. Sie hat die Bun­desver­wal­tung beauf­tragt, einen Entwurf zur Änderung des Strafge­set­zbuchs auszuar­beit­en, der nicht nur die Diskri­m­inierung auf­grund der sex­uellen Ori­en­tierung, son­dern auch auf­grund der sex­uellen Iden­tität unter Strafe stellt.

Die Kom­mis­sion hat geprüft, welche Möglichkeit­en zur Umset­zung dieser par­la­men­tarischen Ini­tia­tive, der bei­de Kom­mis­sio­nen für Rechts­fra­gen Folge gegeben haben, beste­hen. Sie spricht sich mit 15 zu neun Stim­men bei ein­er Enthal­tung dafür aus, Artikel 261 des Strafge­set­zbuchs um die Kri­te­rien der sex­uellen Ori­en­tierung und der sex­uellen Iden­tität zu erweit­ern. Sie geht damit weit­er als von der Ini­tia­tive gefordert, da diese nur die sex­uelle Ori­en­tierung nen­nt.

Die Kom­mis­sion ist der Ansicht, dass nie­mand wegen sein­er sex­uellen Ori­en­tierung oder sein­er sex­uellen Iden­tität diskri­m­iniert wer­den sollte. Sie set­zt sich dafür ein, die inter­na­tionalen Empfehlun­gen in diesem Bere­ich umzuset­zen oder diesen sog­ar vorzu­greifen. Sie weist darauf hin, dass einige Nach­bar­län­der diese Empfehlun­gen bere­its umge­set­zt haben.

Ein Antrag, die Ini­tia­tive abzuschreiben, wurde mit 13 zu zehn Stim­men bei zwei Enthal­tun­gen abgelehnt. Die Kom­mis­sion­s­mehrheit anerken­nt den Geset­zge­bungs­be­darf und die Notwendigkeit, diese Kri­te­rien in die Strafnorm einzufü­gen, und erachtet die vorgeschla­gene Vari­ante als angemessen. Die Kom­mis­sion­s­min­der­heit hinge­gen beantragt dem Rat, die Ini­tia­tive abzuschreiben. Sie ist der Auf­fas­sung, dass die geplante Änderung zu weit geht und auch das Prob­lem der Diskri­m­inierung nicht löst. Zudem würde eine solche Bes­tim­mung die Mei­n­ungs­frei­heit gefährden. Die Kom­mis­sion­s­min­der­heit kri­tisiert fern­er den Wort­laut des Änderungsvorschlags und sieht Ausle­gungss­chwierigkeit­en in Bezug auf die Aus­drücke sex­uelle Ori­en­tierung und sex­uelle Iden­tität.

Gemäss ein­er Medi­en­mit­teilung