Kein Gedenkort für lesbische Opfer des Nationalsozialismus in Ravensbrück

Gemäss dem Mag­a­zin L.MAG geht die lange Debat­te über ein Denkmal für les­bis­che KZ-Insassin­nen im ehe­ma­li­gen Konzen­tra­tionslager Ravens­brück weit­er: Die Entschei­dung über eine geplante Gedenkkugel wurde erneut ver­schoben.

Nieder­legung der Gedenkkugel im April 2015 (Videos­till: Bernadette Dewald)

Bere­its seit den 1980er Jahren bemühen sich Aktivistin­nen, His­torik­erin­nen und Les­benor­gan­i­sa­tio­nen im ehe­ma­li­gen Frauenkonzen­tra­tionslager in Ravens­brück einen Gedenko­rt für die les­bis­chen Opfer des Nation­al­sozial­is­mus einzuricht­en. So wurde vor zwei Jahren zum 70. Jahrestag der Befreiung von Ravens­brück eine Gedenkkugel niedergelegt. Diese wurde aber von der Leitung der Gedenkstätte wieder ent­fer­nt, da sie nicht offiziell genehmigt war.

Vehe­ment gegen eine Gedenkstätte für les­bis­che NS-Opfer sind Vertreter der schwulen Opfer. Begrün­dung: Der Wun­sch nach einem sicht­baren Zeichen des Gedenkens an les­bis­che Frauen würde die «Leg­ende ein­er Les­ben­ver­fol­gung» schaf­fen. Diese würde sich aber auf «zweifel­hafte Einzelfälle» stützen und sei daher «unser­iös».

Von 1872 bis 1994 galt in Deutsch­land im Strafge­set­zbuch der Para­graf 175, der sex­uelle Hand­lun­gen zwis­chen Män­nern unter Strafe stellte. 1935 ver­schärften die Nation­al­sozial­is­ten den Para­grafen unter anderem durch Anhebung der Höch­st­strafe von sechs Monat­en auf fünf Jahre Gefäng­nis oder für «schwere Fälle» auf ein und zehn Jahre Zuchthaus. Für les­bis­che Frauen galt der Para­graf 175 nicht. Allerd­ings wur­den viele Les­ben als «Asoziale» verurteilt – da sie dem Führer keine Kinder schenken woll­ten oder kon­nten, oft nicht den «weib­lichen» Klis­chees entsprachen. Mit­tler­weile ist dieser Teil der Les­bengeschichte einiger­massen erforscht. So wur­den viele Les­ben in Konzen­tra­tionslagern «kor­rek­turverge­waltigt». Um ihre Homo­sex­u­al­ität zu unter­drück­en wur­den ihnen zudem die Kli­toris amputiert – eine Prax­is, die in psy­chi­a­trischen Anstal­ten noch bis in die 1970er «üblich» war.

Mit diesem schreck­lichen Wis­sen von ein­er «Leg­ende der Les­ben­ver­fol­gung» zu sprechen ist mehr als zynisch und eine Ver­harm­lo­sung von schreck­lichen Ver­brechen an Men­schen.