Massnahmen gegen Queerfeindlichkeit vom Bundesrat gefordert

Heute vor einem Jahr hat die Schweiz «JA» gesagt zum Schutz vor Hass. Doch ein Gesetz alleine genügt nicht, um die gesamte queere Com­mu­ni­ty vor Hass und Gewalt zu schützen. Die LGBTI-Organ­i­sa­tio­nen haben deshalb eine Peti­tion ges­tartet und fordern den Bun­desrat auf, endlich konkrete Mass­nah­men gegen die Diskri­m­inierung von queeren Per­so­n­en zu ergreifen.

Aufrufe zu Hass und Diskri­m­inierung auf­grund der sex­uellen Ori­en­tierung sind unter Strafe gestellt. Doch kann Queer­feindlichkeit nicht alleine durch ein Gesetz ver­hin­dert wer­den. Ein Gesetz, das trans und intergeschlechtliche Per­so­n­en nicht ein­mal ein­schliesst. Es ist deshalb staatliche Unter­stützung gegen die Diskri­m­inierung von queeren Per­so­n­en und Queer­feindlichkeit notwendig – denn bish­er wird die entsprechende Arbeit von LGBTI-Organ­i­sa­tio­nen fast auss­chliesslich durch Mit­glieder­beiträge, Spenden und ehre­namtlich­er Arbeit ermöglicht.

Um Straftat­en zu ver­hin­dern, wer­den in vie­len Bere­ichen Sen­si­bil­isierungs- und Präven­tion­s­mass­nah­men ergrif­f­en. So wird z.B. ras­sis­tis­che Diskri­m­inierung durch die «Eid­genös­sis­che Kom­mis­sion gegen Ras­sis­mus» (EKR) und eine Fach­stelle bekämpft. Diese kön­nen sich nicht auch noch um queer­feindliche Anfein­dun­gen küm­mern, ihre Erfahrun­gen kön­nen jedoch als Vor­bild dienen.

Roman Heg­gli, Geschäft­sleit­er von Pink Cross, erläutert das Anliegen:

«Das Sig­nal der Schweiz­er Bevölkerung vor einem Jahr war deut­lich: Diskri­m­inierung von queeren Per­so­n­en soll nicht weit­er toleriert wer­den. Doch das Gesetz alleine schützt uns nicht vor Gewalt. Der Bun­desrat muss han­deln und nun Mass­nah­men ausar­beit­en, um uns tat­säch­lich zu schützen.»

Da in der erweit­erten Anti-Diskri­m­inierungsstrafnorm trans und intergeschlechtliche Per­so­n­en lei­der aus­geschlossen wur­den, weist Audrey Aegert­er, Präsi­dentin von Inter­Ac­tion (die Organ­i­sa­tion der intergeschlechtlichen Per­so­n­en), auf einen weit­eren wichti­gen Punkt hin: «Obwohl der geset­zliche Schutz fehlt, ist unbe­strit­ten, dass wir lei­der eben­falls von Hass und Diskri­m­inierung betrof­fen sind. Es ist deshalb umso wichtiger, dass wir präven­tiv vor Gewalt geschützt wer­den.»

Bish­er wurde der Bun­desrat in diesem Bere­ich nicht aktiv und beant­wortet entsprechende Anfra­gen ablehnend, da erst die Kom­pe­ten­zen mit den Kan­to­nen gek­lärt wer­den müssten. 

Der Bun­desrat ist sich inzwis­chen bewusst, dass er han­deln müsste. Doch ein­mal mehr will er sich aus der Ver­ant­wor­tung ziehen und diese an die Kan­tone abschieben. Das ist frus­tri­erend! Die Diskri­m­inierung von queeren Per­so­n­en ist ein schweizweites Prob­lem, das nicht föder­al gelöst wer­den kann.

Unter­schreibe hier die Peti­tion