Menschenrechtsrat fordert Abschaffung der Todesstrafe für Homosexualität

Was haben Län­der wie Sau­di-Ara­bi­en, Ägypten, die USA und Äthiopi­en gemein­sam? Diese – und noch neun weit­ere Län­der haben im Men­schen­recht­srat der Vere­inigten Natio­nen mit einem Nein zu ein­er Res­o­lu­tion ges­timmt, die ver­langt, dass der Tod als Strafe für ein­vernehm­liche homo­sex­uelle Beziehun­gen nicht mehr angewen­det wer­den soll.

Mit deut­lich­er Mehrheit – mit 27 zu 13 Stim­men bei sieben Enthal­tun­gen – wurde diese Res­o­lu­tion vom UN-Men­schen­recht­srat ver­ab­schiedet: Staat­en, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben, wer­den aufge­fordert, diese Strafe bei homo­sex­uellen Beziehun­gen, Ehe­bruch, Blas­phemie sowie Abfall vom Glauben nicht mehr anzuwen­den.

Mit Ja stimmten die 27 Län­der Alban­ien, Bel­gien, Bolivien, Brasilien, Deutsch­land, Ecuador, Elfen­beinküste, El Sal­vador, Georgien, Ghana, Gross­bri­tan­nien, Kir­gi­sis­tan, Kon­go, Kroa­t­ien, Let­t­land, Mon­golei, Nieder­lande, Pana­ma, Paraguay, Por­tu­gal, Ruan­da, Schweiz, Slowe­nien, Südafri­ka, Togo, Ungarn und Venezuela.

Mit Nein stimmten Ägypten, Äthiopi­en, Banglade­sch, Botswana, Burun­di, Chi­na, Indi­en, Irak, Japan, Katar, Sau­di-Ara­bi­en, die USA und die Vere­inigten Ara­bis­chen Emi­rate. Enthal­ten haben sich Indone­sien, Kenia, Kuba, Nige­ria, Philip­pinen, Süd­ko­rea und Tune­sien.

Derzeit ken­nen noch acht Mit­glied­staat­en der Vere­inigten Natio­nen die Todesstrafe für Homo­sex­u­al­ität: im Iran, in Sau­di-Ara­bi­en, in Jemen und im Sudan, in bes­timmten Regio­nen von Soma­lia und Nige­ria sowie durch in eini­gen vom «Islamis­chen Staat» beset­zten Gebi­eten im Irak und Syrien. In den fünf Län­dern Pak­istan, Afghanistan, Vere­inigte Ara­bis­che Emi­rate, Katar und Mau­re­tanien ste­ht die Todesstrafe zumin­d­est noch auf dem Papi­er.

In der Zwis­chen­zeit haben die USA ihr Nein zur Res­o­lu­tion gerecht­fer­tigt: Man heisse die Hin­rich­tung von Homo­sex­uellen nicht gut, beharre aber «auf dem Recht, die Todesstrafe für schwere Ver­brechen selb­st anwen­den zu dür­fen».