Nationalrat befasst sich nicht mit dem Schutz von homosexuellen Minderjährigen

Der Nation­al­rat hat die Motion zum Ver­bot von soge­nan­nten «Kon­ver­sion­s­ther­a­pi­en» für Min­der­jährige abgeschrieben, da er erneut die zwei­jährige Frist ver­stre­ichen liess, um die Motion zu behan­deln.

Pink Cross und LOS zeigen sich in ein­er Medi­en­mit­teilung ernüchtert: «Zu den psy­chis­chen und physis­chen Schä­den, die die ‹Kon­ver­sion­s­ther­a­pi­en› bei den Betrof­fe­nen verur­sacht, gehören ein erhe­blich­er Ver­lust des Selb­st­wert­ge­fühls, Angst, Depres­sion, soziale Iso­la­tion, Beziehung­sprob­leme, Selb­sthass, Scham, Schuldge­füh­le, sex­uelle Funk­tion­sstörun­gen, Selb­st­mordgedanken und ‑ver­suche sowie Symp­tome ein­er post­trau­ma­tis­chen Belas­tungsstörung. Dass der Nation­al­rat hier nicht endlich han­delt, ist völ­lig unver­ständlich», sagt Roman Heg­gli, Geschäft­sleit­er von Pink Cross.

Auch Mar­tin Lan­dolt (die Mitte), der für die Motion ver­ant­wortliche Nation­al­rat, ist ungeduldig: «Die Schweiz hat die Pflicht, das Kindeswohl zu schützen und solche Grausamkeit­en zu ver­bi­eten. Min­der­jährige haben das Recht, von den Erwach­se­nen in ihrem Umfeld Schutz und eine wohlwol­lende Hal­tung zu erwarten, nicht eine Infragestel­lung ihrer Iden­tität».

Die Par­la­mente der Kan­tone Genf und Basel-Stadt haben den Hand­lungs­be­darf bere­its erkan­nt und einen Geset­zes­text ver­ab­schiedet (GE) bzw. sind dabei, diesen zu erar­beit­en (BS). Ander­swo in Europa und auf der Welt sind die Regierun­gen ehrgeiziger als in der Schweiz: Mal­ta und Öster­re­ich haben sich für ein Ver­bot von «Kon­ver­sion­s­ther­a­pi­en» entsch­ieden, während ähn­liche Pläne in Frankre­ich, Spanien, Nor­we­gen, Bel­gien und Gross­bri­tan­nien im Gange sind. In seinem Beschluss vom 1. März 2018 hat das Europäis­che Par­la­ment zudem die Mit­glied­staat­en nach­drück­lich aufge­fordert, diese Prak­tiken zu ver­bi­eten.

Das Ver­bot soge­nan­nter Kon­ver­sion­s­ther­a­pi­en ist drin­gend notwendig, wenn die Schweiz den Schutz von Min­der­jähri­gen und deren Wohlbefind­en als zukün­ftige Erwach­sene gewährleis­ten will.