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Nationalrat will die Diskriminierung von LGBTI bestrafen

Lange mussten wir auf diese Entscheidung warten. Nun hat der Nationalrat entschieden: Die Anti‐Rassismus‐Strafnorm soll erweitert und die sexuelle Diskriminierung und auch die Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität unter Strafe gestellt werden.

Die von Mathias Reynard im Jahr 2013 eingebrachte parlamentarische Initiative hat heute der Nationalrat – gegen den Willen der SVP und vereinzelter FDP‐Vertreter – relativ deutlich verabschiedet. Eine bürgerliche Minderheit wollte allerdings – wie der Bundesrat auch – nur die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung schützen, da die Geschlechtsidentität ein «verschwommener Begriff» sei und «stark vom subjektiven Befinden einer einzelnen Person abhänge».

Als nächstes kommt die parlamentarische Initiative in den Ständerat. Die Rechtskommissionen beider Kammern empfehlen sie zur Annahme.

Die LGBTI‐Dachverbände sind hocherfreut

Eine Erweiterung der Bestimmung im Strafgesetzbuch würde es dem Schweizer Staat ermöglichen, homo‐, bi‐, inter- und transphobe Hassverbrechen effizienter zu verfolgen und damit aktiv gegen Diskriminierung einzustehen. «Der Entscheid des Nationalrates ist seit Langem fällig», sagt Audrey Aegerter, Präsidentin InterAction (Association Suisse pour les Intersexes): «Ein angemessener Schutz vor trans‐, inter‐, bi‐ und homophoben Hassverbrechen ist dringend nötig». «Der nächste nötige Schritt ist die polizeiliche Erfassung von Diskriminierung und Hassrede gegen LGBTI», ergänzt Anna Rosenwasser, Geschäftsleiterin LOS: «Die Meldestelle für LGBT‐phobe Vorfälle, die  LGBT‐Helpline, erfasst diese bereits partiell, doch ist dieses Angebot bei Weitem kein Ersatz für die notwendige staatliche Erfassung».

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