Neue Umfrage zeigt: Klare Zustimmung für tatsächliche Gleichstellung

Die Frage war klar und die Antwort ein­deutig: Sind sie damit ein­ver­standen, dass gle­ichgeschlechtliche Paare diesel­ben Rechte wie het­ero­sex­uelle Paare erhal­ten sollen?

Eine von Pink Cross in Auf­trag gegebene Umfrage zeigt, dass 81 Prozent der Schweizer*innen die «Ehe für alle» befür­worten. Laut der Umfrage spricht sich eine sehr klare Mehrheit für die tat­säch­liche Gle­ich­stel­lung und damit auch für den Schutz von Fam­i­lien und Kindern aus. So befür­worten 66 Prozent, dass auch Frauen­paare den Zugang zur Samen­spende erhal­ten sollen und damit het­ero­sex­uellen Paaren gle­ichgestellt wer­den.

Die von gfs-Zürich durchge­führte Umfrage zeigt deut­lich, dass die Schweiz­er Bevölkerung gle­iche Rechte für gle­ichgeschlechtliche Paare will: 81 Prozent sprechen sich für die «Ehe für alle» aus. Auch die Wähler*innen der SVP, welche als einzige grössere Partei die «Ehe für alle» noch nicht unter­stützt, sprechen sich sehr deut­lich mit 66 Prozent für die «Ehe für alle» aus. «Die Schweiz­er Bevölkerung ist bere­it, gle­ichgeschlechtliche Paare endlich mit het­ero­sex­uellen Paaren gle­ichzustellen», sagt Roman Heg­gli, Geschäft­sleit­er von Pink Cross. «Auch die Parteiba­sis der bürg­er­lichen Parteien spricht sich klar für gle­iche Rechte aus. Ich hoffe, dass dies auch zu einem Umdenken in den entsprechen­den Frak­tio­nen führen wird.»

Die Bevölkerung spricht sich auch klar für die Absicherung von Kindern und Fam­i­lien aus. 67 Prozent sprechen sich für den Zugang zum Adop­tionsver­fahren für gle­ichgeschlechtliche Paare aus, fast gle­ichviel sprechen sich auch für den Zugang zur Samen­spende für Frauen­paare aus. Die Umfrage zeigt, dass die Schweiz­er Bevölkerung die Ehe mit allen damit ver­bun­den Recht­en und Pflicht­en öff­nen will. Schlussendlich ist die Ehe auch dafür da, um Fam­i­lien und Kinder zu schützen, deshalb müssen diese zwin­gend Teil der Vor­lage zur «Ehe für alle» sein. Die ‹Kern­vor­lage›, welche der Bun­desrat ver­ab­schiedet hat, würde die Samen­spende für Frauen­paare auss­chliessen und damit wäre die «Ehe für alle» nicht viel mehr als eine einge­tra­gene Part­ner­schaft.

Zugang zur Samenspende begrenzt sich auf Samenbank

Eine «Ehe light» wie sie der Bun­desrat vorschlägt, kommt auch für die Geschäfts­führerin vom Dachver­band Regen­bo­gen­fam­i­lien, Maria von Känel, nicht in Frage. Ver­heiratete Frauen­paaren müssten unbe­d­ingt Zugang zur Samen­spende erhal­ten. «Für die poli­tis­che Diskus­sion ist es wichtig anzuerken­nen, dass sich der Zugang zur Samen­spende in der Schweiz auf die geregelte und etablierte Nutzung von Samen­banken begren­zt», erk­lärt Maria von Känel.

Es komme in der Schweiz zwar immer wieder vor, dass het­ero­sex­uelle oder les­bis­che Paare oder auch Sin­gle­frauen direkt bei einem pri­vat­en Spender eine Samen­spende erhal­ten. Diese soge­nan­nte «Becher­meth­ode» birgt aber gesund­heitliche und rechtliche Risiken. «Da les­bis­che Paare keinen Zugang zu Samen­banken in der Schweiz haben und für manche mehrma­lige Reisen ins Aus­land organ­isatorisch und finanziell nicht möglich sind, sehen sie sich manch­mal gezwun­gen, eine pri­vate Samen­spende in Anspruch zu nehmen», erk­lärt Maria von Känel weit­er. Auch rechtlich gibt es viele Unsicher­heit­en, da die pri­vate Samen­spende vom Geset­zge­ber in der Schweiz wed­er für het­ero­sex­uelle noch für homo­sex­uelle Frauen vorge­se­hen ist.

«Wird im März im Nation­al­rat die Öff­nung disku­tiert, wird es deshalb auch nur um den Zugang zur Samen­spende für les­bis­che Paare unter Anspruch­nahme von Samen­banken gehen.»

Maria von Känel, Dachver­band Regen­bo­gen­fam­i­lien

Das Ver­fahren über Samen­banken ist für het­ero­sex­uelle Paare bere­its zugänglich. Es ist genau geregelt und gut etabliert. Dazu gehört auch, dass Kinder, die durch eine Samen­spende gezeugt wer­den, im Erwach­se­nenal­ter erfahren dür­fen, wer der Spender ist.

Der Zugang zur Samen­spende ist auch mit der Eltern­schaft ab Geburt verknüpft. Dies ist beson­ders wichtig, weil damit das lang­wierige und teure Ver­fahren der Stiefkin­dadop­tion ent­fällt. Die derzeit­i­gen Wartezeit­en und Ver­fahrens­dauern führen dazu, dass die Kinder schlecht abgesichert sind, wenn vor Abschluss des Ver­fahrens dem leib­lichen Eltern­teil etwas zustösst.