Regenbogenfamilien: Signalwirkung auf die Politik?

Rainbow umbrella colorful rainbow

Zwei Frauen ler­nen sich ken­nen und lieben, frau zieht zusam­men, ein Kinder­wun­sch entste­ht. Da die bei­den Frauen aber allein Eltern sein wollen, entschei­den sie sich für eine anonyme Samen­spende – in Däne­mark, da in der Schweiz dies gle­ichgeschlechtlichen Paaren unter­sagt ist.

Geburt! Die leib­liche Mut­ter reduziert das Arbeit­spen­sum, die Part­ner­schaft wird pflicht­be­wusst auf dem Standesamt einge­tra­gen, Haus­bau. Und fast wie im wahren Leben: Beziehung­sprob­leme, Ret­tungsver­suche, Ther­a­pie, Tren­nung! Und Stre­it um den Unter­halt für die Kinder vor Gericht …

Und der Richter des Region­al­gerichts Bern-Mit­tel­land von Anfang Sep­tem­ber spricht in seinem Urteil der leib­lichen Mut­ter Unter­stützung für die Kinder zu. «Das ist brisant», schreiben die Zeitun­gen: «Denn das Part­ner­schafts­ge­setz sieht eine automa­tisch aus der Geburt entste­hende Eltern­schaft für gle­ichgeschlechtliche Paare nicht vor». Der nicht leib­liche Eltern­teil hat also wed­er Rechte noch Pflicht­en! Wie der Richter in seinem Urteil schreibt, lässt das Gesetz «auss­er Acht», dass sich gle­ichgeschlechtliche Paare gemein­sam für eine Eltern­schaft durch anonyme Samen­spenden entschei­den kön­nten. Deshalb entsch­ied der Richter Besuch­srecht und Unter­halt nach den Kri­te­rien des Eherechts.

Das Kindswohl im Vordergrund

Damit set­zt das Gericht fak­tisch neues Recht. Dominic Nellen, der Anwalt der leib­lichen Mut­ter, spricht gegenüber den Medi­en von einen «Leiturteil». Erst­mals schütze ein Gericht Kinder in ein­er gle­ichgeschlechtlichen Part­ner­schaft. «Das Gericht sagt deut­lich, dass sich Co-Eltern in einge­tra­ge­nen Part­ner­schaften nicht ein­fach aus dem Staub machen kön­nen.» Fak­tisch führe das Urteil richtiger­weise zu ein­er Gle­ich­stel­lung mit het­ero­sex­uellen Fam­i­lien.

Auch der Dachver­band Regen­bo­gen­fam­i­lien begrüsst den Gericht­sentscheid und erwartet eine Sig­nal­wirkung auf die Poli­tik. «Mit dem Gericht­surteil kommt das Par­la­ment unter Zugzwang», sagt Chris­t­ian Iten vom Dachver­band. Der Richter habe das Kindswohl ins Zen­trum geset­zt und damit die Notwendigkeit für die Geset­ze­san­pas­sung aufgezeigt.

Das Urteil wird sicher­lich Ein­fluss auf die poli­tis­che Debat­te über die Öff­nung der Zivile­he – zumal bei der ersten Kom­mis­sions­ber­atung im Nation­al­rat der entschei­dende Punkt, der die sozialen Müt­ter mit der Geburt automa­tisch zu Eltern machen würde, aus­geklam­mert wird. Jeden­falls wächst mit dem Richter­spruch der Druck auf eine tat­säch­liche Gle­ich­stel­lung. «Das Urteil macht klar, dass es eine geset­zliche Regelung zum Schutz gle­ichgeschlechtlich­er Eltern braucht», meint Maria von Känel vom Dachver­band Regen­bo­gen­fam­i­lien. «Eine Light-Vari­ante der Ehe für alle ist nicht mehr denkbar.»

Damit in den Medi­en immer schön jedes The­ma aus­ge­wogen ist, darf sich auch der «Wider­stand» gegen gle­iche Rechte für gle­ichgeschlechtliche Paare äussern. Gegenüber den Tame­dia-Zeitun­gen sieht die SVP-Nation­al­rätin ihre ablehnende Hal­tung bestätigt: «Kinder haben das Recht auf Vater und Mut­ter». Das Gericht umge­he zudem mit dem Urteil das Gesetz.

Ein Spender ist kein Vater

Mit Blick auf die aktuelle Berichter­stat­tung ist es für den Dachver­band Regen­bo­gen­fam­i­lien äusserst wichtig, dass die Medi­en im Zusam­men­hang mit les­bis­chen Müt­tern nicht den Begriff «Vater» ver­wen­den, son­dern «Spender». Es ist wichtig, die Sprache den Begeben­heit­en anzu­passen, denn ein Spender ist kein Vater, da keine rechtliche Vater­schaft beste­ht und dieser auch keine aktive soziale Rolle übern­immt. Die voll­w­er­ti­gen Eltern sind die bei­den Müt­ter und das Kind ken­nt seine Eltern seit der Geburt.