Revision des ZGB: Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister



«Gesellschaft und Poli­tik rüh­men gerne die Chan­cen­gle­ich­heit, Frei­heit und Gerechtigkeit in unserem Land. Das muss uneingeschränkt auch trans und inter Men­schen mit ein­schliessen».

Der Bun­desrat schlägt vor, die Änderung des amtlichen Geschlechts geset­zlich zu regeln und zu vere­in­fachen. Noch bis Ende Sep­tem­ber läuft die Vernehm­las­sung zum Voren­twurf dieser Revi­sion des ZGB – und die Polit­gruppe der HAB hat daran teilgenom­men.

In Zusam­me­nar­beit mit der Asso­ci­a­tion Suisse pour les Inter­sex­es «Inter­Ac­tion» hat Trans­gen­der Net­work Switzer­land TGNS eine detail­lierte Stel­lung­nahme ver­fasst. Wir unter­stützen die Stel­lung­nahme. Darin wer­den die wesentlichen Kri­tikpunk­te aufge­führt und sehr detail­liert und fundiert begrün­det. So ist für TGNS in der Gesamt­be­tra­ch­tung der vorgelegte Voren­twurf in vie­len Aspek­ten ent­täuschend. Fol­gende Punk­te müssen unbe­d­ingt nachgebessert wer­den, damit diese Geset­zesän­derung trans Men­schen und Men­schen mit Vari­anten der Geschlecht­sen­twick­lung (inter Men­schen) wirk­lich etwas bringt:

  • Tat­säch­liche und klar ver­ankerte Selb­st­bes­tim­mung.
  • Urteils­fähige Min­der­jährige müssen, gle­ich wie heute, die Änderun­gen selb­ständig beantra­gen kön­nen.
  • Kein Zwang zu per­sön­lichem Erscheinen vor dem Zivil­stand­samt, d.h. freie Wahl zwis­chen einem schriftlichen und einem mündlichen Ver­fahren.
  • Ver­ankerung eines Offen­barungsver­botes.
  • Auf­nahme der notwendi­gen Arbeit­en, um die Anerken­nung nicht-binär­er Geschlecht­si­den­titäten zu ermöglichen, ohne weit­ere Verzögerung und unter Ein­bezug der Per­so­n­en, um die es geht.
  • Wenn Men­schen aus einem anderen Staat ein anderes amtlich­es Geschlecht als «F» noch «M» haben, dann muss dieses Geschlecht in der Schweiz einge­tra­gen wer­den.
  • Strafrechtlich­es Ver­bot von Ver­stüm­melun­gen der Geschlechtsmerk­male an Men­schen, ins­beson­dere Kindern, mit Vari­anten der Geschlecht­sen­twick­lung.

Stellungnahme der HAB

Bere­its bei der Grün­dung der HAB vor nun bald 50 Jahren war die Selb­st­bes­tim­mung von Men­schen im Kampf gegen Unter­drück­ung und Diskri­m­inierung ein gross­es Anliegen. Deshalb sehen es die HAB als Pflicht an, die Lebenssi­t­u­a­tion von trans und inter Men­schen zu verbessern. In unser­er Stel­lung­nahme schreiben wir:

Gesellschaft und Poli­tik rüh­men gerne die Chan­cen­gle­ich­heit, Frei­heit und Gerechtigkeit in unserem Land. Das muss uneingeschränkt auch trans und inter Men­schen mit ein­schliessen, indem diese in Würde und Anerken­nung in der Mitte unser­er Gesellschaft und als Mit­men­schen willkom­men geheis­sen wer­den.

Weit­er schreiben wir, dass es bei der Revi­sion des ZGB um «die Gewährung ele­mentar­er Grun­drechte, welche allen in diesem Land leben­den Men­schen gemäss der Bun­desver­fas­sung der schweiz­erischen Eidgenossen­schaft zuste­he», gehe:

Es geht um das hohe Gut der Würde des Men­schen, die Richtschnur für die Fes­tle­gung von Geset­zen und deren Aus­führungs­bes­tim­mungen.