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Revision des ZGB: Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister



«Gesellschaft und Politik rühmen gerne die Chancengleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit in unserem Land. Das muss uneingeschränkt auch trans und inter Menschen mit einschliessen».

Der Bundesrat schlägt vor, die Änderung des amtlichen Geschlechts gesetzlich zu regeln und zu vereinfachen. Noch bis Ende September läuft die Vernehmlassung zum Vorentwurf dieser Revision des ZGB – und die Politgruppe der HAB hat daran teilgenommen.

In Zusammenarbeit mit der Association Suisse pour les Intersexes «InterAction» hat Transgender Network Switzerland TGNS eine detaillierte Stellungnahme verfasst. Wir unterstützen die Stellungnahme. Darin werden die wesentlichen Kritikpunkte aufgeführt und sehr detailliert und fundiert begründet. So ist für TGNS in der Gesamtbetrachtung der vorgelegte Vorentwurf in vielen Aspekten enttäuschend. Folgende Punkte müssen unbedingt nachgebessert werden, damit diese Gesetzesänderung trans Menschen und Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (inter Menschen) wirklich etwas bringt:

  • Tatsächliche und klar verankerte Selbstbestimmung.
  • Urteilsfähige Minderjährige müssen, gleich wie heute, die Änderungen selbständig beantragen können.
  • Kein Zwang zu persönlichem Erscheinen vor dem Zivilstandsamt, d.h. freie Wahl zwischen einem schriftlichen und einem mündlichen Verfahren.
  • Verankerung eines Offenbarungsverbotes.
  • Aufnahme der notwendigen Arbeiten, um die Anerkennung nicht-binärer Geschlechtsidentitäten zu ermöglichen, ohne weitere Verzögerung und unter Einbezug der Personen, um die es geht.
  • Wenn Menschen aus einem anderen Staat ein anderes amtliches Geschlecht als «F» noch «M» haben, dann muss dieses Geschlecht in der Schweiz eingetragen werden.
  • Strafrechtliches Verbot von Verstümmelungen der Geschlechtsmerkmale an Menschen, insbesondere Kindern, mit Varianten der Geschlechtsentwicklung.

Stellungnahme der HAB

Bereits bei der Gründung der HAB vor nun bald 50 Jahren war die Selbstbestimmung von Menschen im Kampf gegen Unterdrückung und Diskriminierung ein grosses Anliegen. Deshalb sehen es die HAB als Pflicht an, die Lebenssituation von trans und inter Menschen zu verbessern. In unserer Stellungnahme schreiben wir:

Gesellschaft und Politik rühmen gerne die Chancengleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit in unserem Land. Das muss uneingeschränkt auch trans und inter Menschen mit einschliessen, indem diese in Würde und Anerkennung in der Mitte unserer Gesellschaft und als Mitmenschen willkommen geheissen werden.

Weiter schreiben wir, dass es bei der Revision des ZGB um «die Gewährung elementarer Grundrechte, welche allen in diesem Land lebenden Menschen gemäss der Bundesverfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft zustehe», gehe:

Es geht um das hohe Gut der Würde des Menschen, die Richtschnur für die Festlegung von Gesetzen und deren Ausführungsbestimmungen.

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