Schritt für Schritt für Schritt Richtung «Ehe für alle»

Der Nation­al­rat entsch­ieden: Das Par­la­ment wird die Beratun­gen rund um die «Ehe für alle» um zwei Jahre ver­schiebt. «Das ist ein gutes Zeichen», notierte Anna Rosen­wass­er von der Les­benor­gan­i­sa­tion Schweiz auf Face­book über diese Fristver­längerung …

Und in ein­er gemein­samen Medi­en­mit­teilung schrieben unsere Dachver­bände: «Diese Ver­längerung bestätigt die Bere­itschaft des Par­la­ments, die Ehe auch für gle­ichgeschlechtliche Paare zu öff­nen und die Arbeit an diesem wichti­gen Anliegen fortzuset­zen». Gle­ichzeit­ig endete gestern auch die Vernehm­las­sung zum Geset­ze­sen­twurf der Recht­skom­mis­sion. «Die bei­den Schlüs­sel­mo­mente brin­gen uns der lang erwarteten Öff­nung der Ehe für gle­ichgeschlechtlichen Paare näher», gaben sich die Dachver­bände in ihrer Medi­en­mit­teilung betont ver­söhn­lich.

Ein­gere­icht wurde die par­la­men­tarische Ini­tia­tive «Ehe für alle» 2013. Acht Jahre wer­den also ver­gan­gen sein, bis das Par­la­ment wiederum über das Geschäft berat­en wird. «BERATEN, abstim­men und in Kraft set­zen kommt dann erst», schrieb Bar­bara Stuc­ki, Bern­er Gross­rätin und Mit­glied der Polit­gruppe von hab queer bern, auf Face­book verärg­ert. «Him­mel nochmal! Ich würde gerne heirat­en, bevor ich am Rol­la­tor gehe!!».

Die Vernehmlassung zur «Ehe für alle»

Bis gestern kon­nte sich also im Prozedere der soge­nan­nten Vernehm­las­sung zur «Ehe für alle» äussern, wer sich dazu berufen fühlte. «Die ersten Reak­tio­nen, ins­beson­dere des Katholis­chen Frauen­bunds und Pro Famil­ia Schweiz, sind sehr ermuti­gend», sind sich unser Dachver­bände sich­er. Bei­de Organ­i­sa­tio­nen sprechen sich klar für die Vari­ante mit Zugang zur Samen­spende für Frauen­paare und damit für eine tat­säch­liche Gle­ich­stel­lung aus.

Im Gegen­satz zu zahlre­ichen zivilge­sellschaftlichen Organ­i­sa­tio­nen haben sich allerd­ings vere­inzelte Kan­tone, etwa St. Gallen oder Zug, nur für eine teil­weise statt ein­er voll­ständi­gen Öff­nung aus­ge­sprochen.

Eine tat­säch­liche Gle­ich­stel­lung wird jedoch nur erre­icht, wenn gle­ichgeschlechtliche Paare eine Ehe mit sämtlichen Recht­en und Pflicht­en einge­hen kön­nen, und zwar genau so, wie sie auch ver­schiedengeschlechtlichen Paaren offen ste­ht. Hier­für bedarf es der Umset­zung inklu­sive der vorgeschla­ge­nen Vari­ante mit dem Zugang zur Samen­spende.

Auch die Polit­gruppe von hab queer bern hat sich an der Vernehm­las­sung beteiligt: «Wie begrüssen den Geset­zesvoren­twurf, weil er keine weit­eren Diskri­m­inierun­gen von gle­ichgeschlechtlichen Paaren mehr zulässt und entsprechend auch den Zugang zum Adop­tionsver­fahren gewährleis­tet». Angesichts des Gebots der Gle­ich­be­hand­lung in der Bun­desver­fas­sung, «ist auch ein Auss­chluss vom Zugang zur Samen­spende für Frauen­paare nicht zu recht­fer­ti­gen, weshalb zwin­gend die Vari­ante mit Zugang zur Samen­spende für Frauen­paare umge­set­zt wer­den muss».