Schweiz verharrt beim Schutz von LGBT+Menschen im europäischen Mittelfeld

Anlässlich dem am 17. Mai stat­tfind­en­den Inter­na­tionalen Tag gegen Homo- Trans- und Inter­pho­bie legt die Organ­i­sa­tion ILGA-Europe jew­eils eine Über­sicht über den rechtlichen Schutz von LGBT+Menschen in Europa vor. Auch 2018 schnei­det die Schweiz schlecht ab in diesem Rank­ing: Mit nur 38 von 100 Punk­ten belegt sie Rang 22. Damit liegt die Schweiz gle­ichauf mit Mon­tene­gro und Est­land; in Wes­teu­ropa schützen nur ein paar wenige Zwergstaat­en LGBT+Menschen noch weniger.

Im Ver­gle­ich zum Vor­jahr verbesserte sich die Schweiz um sieben Punk­te beziehungsweise vier Ränge. Die leichte Verbesserung ergab sich durch das Inkraft­treten der Stiefkin­dadop­tion für einge­tra­gene Paare sowie durch die Verbesserung der Gericht­sprax­is, dass für die Änderung des amtlichen Geschlechts keine Oper­a­tio­nen mehr erzwun­gen wer­den. Dies darf aber nicht darüber hin­wegtäuschen, dass auch in der Schweiz rechts-kon­ser­v­a­tive Kräfte kon­stant den Schutz von LGBT+Menschen frontal angreifen. So wür­den ins­beson­dere bei Annahme der Anti-Men­schen­rechts-Ini­tia­tive («Schweiz­er Recht statt fremde Richter») auch die Rechte von LGBTI-Men­schen noch stärk­er in Bedräng­nis ger­at­en, hat doch ger­ade der Europäis­che Gericht­shof für Men­schen­rechte pos­i­tiv zu deren Weit­er­en­twick­lung beige­tra­gen.

Unverän­dert gut schnei­det die Schweiz allein in der Kat­e­gorie «Civ­il soci­ety space», also bezüglich Mei­n­ungs- und Ver­samm­lungs­frei­heit, ab. In allen anderen Kat­e­gorien beste­ht unverän­dert ein offen­sichtlich­er — und auch der Poli­tik längst bekan­nter — gross­er Hand­lungs­be­darf. So fordern die Schweiz­er LGBT-Dachver­bände:

  • Einen umfassenden Schutz vor Diskri­m­inierung auf­grund von sex­ueller Ori­en­tierung, Geschlecht­si­den­tität, ‑aus­druck und ‑merk­malen;
  • Ein Ver­bot von Has­s­de­lik­ten und ‑reden auf­grund von sex­ueller Ori­en­tierung, Geschlecht­si­den­tität, ‑aus­druck und ‑merk­malen;
  • Die Öff­nung der Ehe, inklu­sive diskri­m­inierungs­freiem Zugang zu Adop­tion und fortpflanzungsmedi­zinis­chen Ver­fahren;
  • Verbindliche Vor­gaben zum Schutz der Men­schen­rechte von Asyl­suchen­den, sowohl während des Ver­fahrens als auch bei dem Entscheid über den Asy­lantrag.

Beson­deren Nach­holbe­darf hat die Schweiz beim Schutz der Men­schen­rechte von trans Men­schen und Men­schen mit Vari­anten der Geschlechtsmerk­male («Intergeschlechtlichkeit»). So müsste ein­er­seits das über­fäl­lige strafrechtliche Ver­bot von Gen­i­talver­stüm­melun­gen an Kindern mit Vari­anten der Geschlechtsmerk­male erlassen wer­den, ander­er­seits müsste für den Schutz der Men­schen­rechte von trans Men­schen ein umfassender Aktion­s­plan aus­gear­beit­et und umge­set­zt wer­den. Diese Anliegen müssen jedoch gemein­sam mit den entsprechen­den Organ­i­sa­tio­nen ange­gan­gen wer­den, da diese Expert*innen in eigen­er Sache sind.