Seit anfangs Jahr ist in der Schweiz für gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Partnerschaft die Stiefkindadoption erlaubt. Wie die Luzerner Zeitung nun schreibt, habe dies «zu einem deutlichen Anstieg der Gesuche im Kanton Luzern geführt».

Die Luzerner Zeitung zitiert in der gestrigen Ausgabe Sandra Fasola, juristische Mitarbeiterin bei der Abteilung Gemeinden des kantonalen Justiz- und Sicherheitsdepartements: «Damit wurde rechtlich nachvollzogen, was sozial schon gelebt wird». Konkret: Wenn eine Frau aus einer früheren Partnerschaft ein Kind mitbringt und jetzt mit einer Partnerin zusammenlebt, darf diese das Kind adoptieren.
Seit anfangs Jahr seien im Kanton Luzern zwölf Gesuche für die Adoption von Stiefkindern eingereicht worden – in gleichen Perioden der Vorjahre waren es jeweils ein bis vier Anträge. Dieser Anstieg sei, wie Sandra Fasola in der Luzerner Zeitung erklärt, «klar auf die Lockerung des Adoptionsrechts zurückzuführen». Detaillierte Zahlen zur Art der Gesuche verrät sie mit Verweis auf die Schweigepflicht aber nicht, ergänzt aber, «dass mehrere Gesuche von gleichgeschlechtlichen Paaren eingereicht wurden».
Wie die Luzerner Zeitung weiter schreibt, habe Sandra Fasola mit den Paaren, die ein Kind adoptieren wollen, meist direkten Kontakt. Gerade gleichgeschlechtliche Paare hätten die Anpassungen des Adoptionsrechts mitverfolgt und darauf gewartet, «dass sie ein Gesuch einreichen können». Emotional werde es im Kontakt mit den Gesuchstellern allerdings selten: «Mit der Adoption wird eine Verwandtschaft auch rechtlich gebildet».
Nachgefragt hat die Luzerner Zeitung auch beim Dachverband Regenbogenfamilien: Auf die Frage, wie der Dachverband zu Fremdadoptionen stehe, sagt die Geschäftsleiterin Maria von Känale klar, dass die die Stiefkindadoption nur ein erster Schritt war:
Der Dachverband Regenbogenfamilien setzt sich für die Gleichstellung aller Familien ein. Dies beinhaltet auch die Öffnung der Fremdadoption sowie die Zulassung zu fortpflanzungsmedizinischen Verfahren. Der heutige Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare ist ungerechtfertigt und diskriminierend.