Strassburg verurteilt Russland

Gemäss ein­er von queer.de ver­bre­it­eten Mel­dung hat der Europäis­che Gericht­shof für Men­schen­rechte in Strass­burg am Dien­stag ein­stim­mig die Demon­stra­tionsver­bote für mehr LGBT+ Rechte in Moskau und in St. Peters­burg als Ver­stoss gegen die Europäis­che Men­schen­recht­skon­ven­tion gew­ertet.

Da sich alle Staat­en des Europarates zur Ein­hal­tung der Europäis­chen Men­schen­recht­skon­ven­tion verpflichtet haben, sind Urteile aus Strass­burg pro for­ma bindend. Allerd­ings ignori­ert Rus­s­land diese Urteile: So etwa auch 2010 als «Strass­burg» das Ver­bot des CSD in Moskau 2006 als Ver­stoss gegen die Kon­ven­tion gew­ertet hat­te. Der Men­schen­rechts­gericht­shof ver­fügt über keine Instru­mente, die Urteile durchzuset­zen.

Der Europäis­che Gericht­shof für Men­schen­rechte urteilt auf der Basis der Europäis­chen Men­schen­recht­skon­ven­tion, die offiziell von allen 47 Mit­glied­staat­en des Europarats anerkan­nt wird. Unter­schrieben hat die Men­schen­recht­skon­ven­tion auch die Schweiz …

Ver­haf­tun­gen während einem CSD in St. Peters­burg 2010 (Youtube) …

Randbe­merkung: Im August des let­zten Jahres reichte die SVP die soge­nan­nte «Selb­st­bes­tim­mungsini­tia­tive» ein. Diese ver­langt «Schweiz­er Recht statt fremde Richter» und will in Zukun­ft u.a. eine automa­tis­che Über­nahme von EU-Recht und inter­na­tionalem Recht (Völk­er­recht) ver­hin­dern.