Asylbewerber dürfen nicht auf Homosexualität getestet werden

Der Europäis­che Gericht­shof in Lux­em­burg hat entsch­ieden: Asylbewerber*innen dür­fen nicht auf ihre sex­uelle Ori­en­tierung getestet wer­den. Diese psy­chol­o­gis­chen Tests wür­den «einen unver­hält­nis­mäs­si­gen Ein­griff in das Pri­vatleben» bedeuten. Zudem sei auch…