Ja zur Änderung des Geschlechtseintrages – ohne Altersbeschränkung

Heute Mor­gen sprach sich nach dem Stän­der­at auch der Nation­al­rat dafür aus, dass trans und intergeschlechtliche Men­schen ihren Geschlecht­sein­trag auf ein­fache Weise berichti­gen lassen kön­nen. TGNS freut sich vor allem, dass sich der Nation­al­rat dabei in Abwe­ichung vom Stän­der­at auch zu Gun­sten der Rechte von urteils­fähi­gen Min­der­jähri­gen aussprach.

Erfolg für minderjährige trans Menschen

Die Recht­skom­mis­sion des Nation­al­rates (RK‑N) will auch jugendliche trans und intergeschlechtliche Men­schen schützen: Eine Mehrheit der Kom­mis­sion sprach sich dafür aus, dass kün­ftig der Geschlecht­sein­trag selb­st­bes­timmt geän­dert wer­den kann – auch von urteils­fähi­gen Min­der­jähri­gen.

Ein Schritt nach vorne – und zwei zurück

Heute Vor­mit­tag hat sich der Stän­der­at klar für eine Vere­in­fachung der Änderung des Geschlecht­sein­trages von intergeschlechtlichen und trans Men­schen aus­ge­sprochen – aber auch gegen die Selb­st­bes­tim­mung von trans und intergeschlechtlichen Min­der­jähri­gen und Men­schen unter umfassender Bei­s­tand­schaft.