Strassburg verurteilt Russland

Seit 2013 ist in Rus­s­land «Pro­pa­gan­da» für Homo­sex­u­al­ität gegenüber Min­der­jähri­gen ver­boten. Darin sieht der Europäis­che Gericht­shof für Men­schen­rechte in Strass­burg eine klare Diskri­m­inierung. Die rus­sis­che Geset­zge­bung diskri­m­iniere und ver­let­ze die…