CROWDFUNDING FÜR RECHTLICHE ANERKENNUNG NICHT BINÄRER MENSCHEN

Trans­gen­der Net­work Switzer­land (TGNS) sam­melt für einen Gerichts­fall, an dem der Vere­in mass­ge­blich beteiligt ist, mit einem Crowd­fund­ing Geld. Darin geht es um die Anerken­nung eines in Deutsch­land gestrich­enen Geschlecht­sein­trags ein­er nicht binären Per­son nach Schweiz­er Recht. 

Obergericht Aargau: Schweiz muss Geschlechtseintrag streichen

In einem his­torischen Entscheid befand das Oberg­ericht Aar­gau am 29. März 2021, dass die Stre­ichung des Geschlecht­sein­trags im Aus­land von der Schweiz anerkan­nt wer­den muss. Trans­gen­der Net­work Switzer­land (TGNS), dessen Rechts­ber­atung die beschw­erde­führende Per­son unter­stützte, ist hocher­freut über diesen klaren Entscheid, mit dem erst­mals ein Schweiz­er Gericht die Exis­tenz nicht-binär­er Men­schen anerken­nt.

Selbstbestimmte Änderung des Geschlechtseintrags – aber nicht für alle

Heute Mor­gen sprachen sich der Stän­der­at und der Nation­al­rat in der Schlussab­stim­mung dafür aus, dass trans und intergeschlechtliche Men­schen ihren Geschlecht­sein­trag auf ein­fache Weise berichti­gen lassen kön­nen. TGNS und Inter­Ac­tion Suisse sind erfreut – aber auch schock­iert, dass Bun­desrat und Par­la­ment dabei die Rechte und das Wohl von Min­der­jähri­gen mit Füssen treten.