Trauriger Ausgang der Parteienvernehmlassung zur Erweiterung der Rassismus-Strafnorm

Gay pride flag painted onto a male hand showing a victory, peace, strength sign

Pink Cross hat die Stel­lung­nah­men der Parteien zur par­la­men­tarischen Ini­tia­tive «Kampf gegen die Diskri­m­inierung auf­grund der sex­uellen Ori­en­tierung», ein­gere­icht von Nation­al­rat Math­ias Rey­nard, zur Ken­nt­nis genom­men. Der Ver­band zeigt sich ent­täuscht über den Aus­gang der Vernehm­las­sung, da auf­grund der klaren Ablehnung von FDP und SVP die Erweiterung des Diskri­m­inierungss­chutzes im Par­la­ment gefährdet ist.

Während die generelle Ablehnung der Anti­ras­sis­musstrafnorm von der SVP bekan­nt war, bedauert der Ver­band ins­beson­dere die ablehnende Posi­tion­ierung der FDP. Obgle­ich sich die Partei in ihrer Antwort gegen jegliche Form der Diskri­m­inierung ausspricht, sieht sie keine Notwendigkeit ein­er geset­zlichen Ver­ankerung des Diskri­m­inierungss­chutzes auf­grund der sex­uellen Ori­en­tierung und Geschlecht­si­den­tität und ver­weist auf bere­its beste­hende Geset­zge­bun­gen zur physis­chen Integrität.

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Die Erfahrun­gen von Pink Cross zeigen aber ein­deutig, dass die beste­hen­den geset­zlichen Regelun­gen nicht aus­re­ichen, um die beson­ders gesellschaftlich gefährde­ten Grup­pen von Schwulen, Les­ben, trans* und inter* Men­schen effek­tiv vor Diskri­m­inierung zu schützen. Der Geset­zge­ber anerken­nt bere­its heute die Straf­barkeit von Hass und Diskri­m­inierung auf­grund von Rasse, Eth­nie oder Reli­gion und zieht in sein­er gesellschaftlichen Ver­ant­wor­tung eine klare Gren­ze. Der Ver­weis der FDP auf die physis­che Integrität greift zu kurz, da dadurch über das Strafge­set­zbuch nur Gewaltver­brechen mit kör­per­lichen Auswirkun­gen betrof­fen sind, nicht aber Aufruf zu Hass und Diskri­m­inierung. Eine Unter­schei­dung zwis­chen Aufruf zu Gewalt auf­grund von Rasse, Eth­nie, Reli­gion und einem Aufruf zu Gewalt auf­grund sex­ueller Ori­en­tierung, Geschlecht­si­den­tität und Geschlechtsmerk­malen ist kün­stlich, da die erweit­erten Kat­e­gorien klar inte­graler Teil der per­sön­lichen Iden­tität sind. Die Erweiterung entspricht auch den Empfehlun­gen des UNO-Men­schen­recht­srates und der Europäis­chen Kom­mis­sion gegen Ras­sis­mus und Intol­er­anz.

Gemäss ein­er Medi­en­mit­teilung