Petition – Motion 240-2021 “Konversionstherapie im Kanton Bern verbieten” – richtig umsetzen!
Konversionspraktiken im Kanton Bern verbieten Für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und die Würde queerer Menschen.
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Kurzüberblick
- Konversionspraktiken sind fachlich widerlegt und psychisch schädlich.
- Der Regierungsrat bestätigt, dass solche Angebote auch im Kanton Bern existieren.
- Es gibt keine spezifische Strafnorm, die diese Praktiken verbietet.
- Andere Kantone handeln bereits – Bern darf nicht zurückfallen.
- Wir fordern ein kantonales Verbot und wirksamen Schutz für queere Menschen.
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Was sind Konversionspraktiken?
Konversionspraktiken sind pseudotherapeutische Praktiken, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität eines Menschen zu verändern. Sie basieren auf der falschen Annahme, Homosexualität oder queere Identitäten seien „heilbar“. Die WHO hat Homosexualität bereits 1984 aus der Liste der Krankheiten gestrichen.
Warum sind sie gefährlich?
Diese Praktiken führen häufig zu schweren psychischen Traumatisierungen, besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen – einer Lebensphase, die laut Motion „eine ausserordentlich sensible und gefährdete Lebensphase darstellt“. Sie verletzen die Würde, Identität und Selbstbestimmung der Betroffenen.
Was sagt der Regierungsrat?
Der Regierungsrat bestätigt ausdrücklich:
„…jegliche ‘Therapie’, welche die Veränderung der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zum Ziel hat, aus menschlicher, fachlicher und rechtlicher Sicht abzulehnen ist.“
Er hält Konversionspraktiken also für falsch, gefährlich und unzulässig.
Gleichzeitig schreibt er:
„…muss aber davon ausgegangen werden, dass solche ‘Therapien’ auch im Kanton Bern angeboten und durchgeführt werden.“
Das bedeutet: Diese Praktiken existieren – und Betroffene sind ungeschützt.
Warum handelt der Regierungsrat trotzdem nicht?
Der Regierungsrat lehnt die Motion 240‑2021 ab, weil er die Verantwortung beim Bund sieht. Damit bleibt eine gefährliche Gesetzeslücke bestehen:
- Es gibt keine spezifische Strafnorm, die Konversionspraktiken verbietet.
- Einzelne Handlungen können strafbar sein – aber nur im Einzelfall.
- Coaches, Berater*innen und religiöse Akteur*innen können nicht belangt werden.
Andere Kantone zeigen: Es geht auch kantonal
Genf, Basel‑Stadt und Zürich haben kantonale Lösungen entwickelt oder sind daran. Bern hat denselben Handlungsspielraum – und dieselbe Verantwortung.
Warum ein kantonales Verbot notwendig ist
- Schutz für Minderjährige und junge Erwachsene
- Klare Regeln für Beratungs‑ und Coachingangebote
- Prävention und Aufklärung
- Rechtssicherheit für Fachpersonen
- Signalwirkung gegen diskriminierende Praktiken
Unsere Forderungen
1. Ein kantonales Verbot von Konversionspraktiken
Für Erwachsene und Minderjährige – unabhängig davon, ob die „Behandlung“ durch medizinische Fachpersonen, Coaches, Berater*innen oder religiöse Akteur*innen erfolgt.
2. Gesetzlicher Schutz der sexuellen Selbstbestimmung
Versuche der „sexuellen Umorientierung“ sollen ausdrücklich verboten und sanktioniert werden.
3. Prävention und Aufklärung stärken
Der Kanton soll Schulen, Beratungsstellen und Fachpersonen aktiv über die Gefährlichkeit von Konversionspraktiken informieren.
4. Betroffene schützen und unterstützen
Durch niederschwellige Meldemöglichkeiten, klare Zuständigkeiten und professionelle Begleitung.
Warum deine Unterschrift wichtig ist
- Weil Konversionspraktiken real sind – auch im Kanton Bern.
- Weil junge Menschen besonderen Schutz brauchen.
- Weil Gleichstellung nicht nur auf dem Papier existieren darf.
- Weil der Regierungsrat die Problematik anerkennt, aber nicht handelt.
- Weil andere Kantone zeigen, dass Lösungen möglich sind.
Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass der Kanton Bern Verantwortung übernimmt und queere Menschen wirksam schützt.
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Wer steht hinter der Petition?
Eine breite Gruppe von Menschen und Organisationen, die sich für die Rechte und den Schutz queerer Menschen einsetzen:
FAQ
Was passiert mit meiner Unterschrift?
Wir sammeln die Unterschriften und übergeben sie dem Kanton Bern zusammen mit der Petition. Deine Daten werden nicht veröffentlicht.
Ist eine Petition rechtlich verbindlich?
Nein. Aber Behörden müssen Petitionen entgegennehmen und beantworten. Politisch können sie sehr wirksam sein.
Warum braucht es ein kantonales Gesetz?
Weil der Regierungsrat bestätigt, dass Konversionspraktiken stattfinden – aber keine Strafnorm existiert. Andere Kantone handeln bereits.
Über uns
Wir setzen uns für die Rechte, Würde und Sicherheit queerer Menschen im Kanton Bern ein. Kontakt: info@habqueerbern.ch
Updates
Hier veröffentlichen wir laufend Neuigkeiten zur Petition, politischen Entwicklungen und Meilensteinen.

