#queerePolitik: Asylwesen

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In der April-Aus­gabe des HABin­fo haben wir die einzel­nen Baustellen auf unserem Weg zu gle­ichen Recht­en aufge­führt. Dazu gehört auch die Erweiterung der Asylge­set­zge­bung auf­grund der sex­uellen Ori­en­tierung und/oder Geschlecht­si­den­tität als Flucht­grund. gayRa­dio hat das The­ma in der Sendung vom 27. März aufgenom­men.

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Die Erfahrun­gen von Queer­amnesty zeigen, dass die Anwen­dung der momen­ta­nen Geset­zge­bung im Umgang mit LGBTI-Flüchtlin­gen prob­lema­tisch ist. Wer als Flüchtling anerkan­nt wer­den will, muss die Flucht­gründe glaub­haft dar­legen; wider­sprüch­liche Aus­sagen machen verdächtig. Doch ger­ade Men­schen mit LGBTI-Hin­ter­grund sind oft nicht in der Lage, ihre Flucht­gründe sofort darzule­gen. Dies hängt oft mit der trau­ma­tis­chen Ver­gan­gen­heit viel­er LGBTI-Asyl­suchen­den zusam­men sowie der Tabuisierung ihrer sex­uellen Ori­en­tierung bzw. ihrer geschlechtlichen Iden­tität im Heimat­land zusam­men.

Die Poli­tik, bzw. die Mehrheit unseres Par­la­ments hat lei­der eine Motion von Nation­al­rätin Katha­ri­na Pre­licz-Huber abgelehnt. Die Motion forderte, dass die das Asylge­setz wir fol­gt ergänzt wird: “Den frauen­spez­i­fis­chen Flucht­grün­den und den Flucht­grün­den im Zusam­men­hang mit der sex­uellen Ori­en­tierung und/oder Iden­tität ist Rech­nung zu tra­gen”.

>queerepolitik.ch

Im Rah­men von #queere­Poli­tik hat gayRa­dio das The­ma “LGBTI-Flüchtlinge” in der Sendung vom 27. März aufgenom­men und ein Inter­view mit Pas­cale Navar­ra von Queer­amnesty und zwei Inter­views mit Betrof­fe­nen aus­ges­trahlt.