Endlich geht es doch noch vorwärts!

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Recht­skom­mis­sion des Stän­der­ats spricht sich für tat­säch­liche Gle­ich­stel­lung bei der «Ehe für alle» aus! Nach der klaren Mehrheit für eine voll­ständi­ge Gle­ich­stel­lung durch die «Ehe für alle» im Nation­al­rat im Juni dieses Jahres wurde die Vor­lage nun auch von der Recht­skom­mis­sion des Stän­der­ats befür­wortet. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Öff­nung der Ehe für gle­ichgeschlechtliche Paare und zur rechtlichen Absicherung von Regen­bo­gen­fam­i­lien.

Die Kom­mis­sion für Rechts­fra­gen des Stän­der­ats hat sich für die voll­ständi­ge Öff­nung der Ehe aus­ge­sprochen. Damit sollen gle­ichgeschlechtliche Paare endlich gle­ichgestellt und ihre Kinder geset­zlich geschützt wer­den. «Die heutige Abstim­mung ist ein weit­er­er wichtiger Etap­pen­sieg auf dem Weg zur Gle­ich­stel­lung. Sie zeigt, dass die Chan­cen gut­ste­hen, dass auch die Ständerät*innen dem gesellschaftlichen Wan­del und dem Bedürf­nis nach Gle­ich­stel­lung, Schutz und Akzep­tanz der LGBT-Bevölkerung Rech­nung tra­gen», analysiert Salome Zim­mer­mann, die Präsi­dentin des Komi­tees «Ehe für alle».

Das Komi­tee «Ehe für alle» appel­liert an alle Ständerät*innen, den Willen der Bevölkerung anzuerken­nen, dieser Vor­lage zuzus­tim­men und somit den Schritt zur Gle­ich­stel­lung, Schutz und Anerken­nung zu vol­lziehen.

Endlich, so schafft es die «Ehe für alle» (vielleicht) noch dieses Jahr durchs Parlament

Im Jahr 2013 haben die Grün­lib­eralen die Forderung «Ehe für alle» im Nation­al­rat ein­gere­icht. Nach über sechs Jahren hat sich der Nation­al­rat diesen Som­mer endlich dafür aus­ge­sprochen. Erfreulicher­weise ist ihm nun auch die Recht­skom­mis­sion des Stän­der­ats gefol­gt. «Damit kann die ‹Ehe für alle› noch dieses Jahr im Par­la­ment beschlossen wer­den», schreibt die grün­lib­erale Partei in ein­er Medi­en­mit­teilung. «Völ­lig zu Recht will nach dem Nation­al­rat auch die Stän­der­atskom­mis­sion den Zugang zur Fortpflanzungsmedi­zin ermöglichen», wird in der Mit­teilung Kathrin Bertschy, die Ini­tiantin der Par­la­men­tarischen Ini­tia­tive zitiert. Es gebe schlicht keinen Grund, diese auszuk­lam­mern und erst in einem zweit­en Schritt anzuge­hen.

Knappe Mehrheit

Die Entschei­dung der Kom­mis­sion für Rechts­fra­gen des Stän­der­ates, dass es zur Öff­nung der Ehe für gle­ichgeschlechtliche Paare keine Ver­fas­sungsän­derung braucht, wurde äusserst knapp – mit 7 zu 6 Stim­men – gefällt. Eine Min­der­heit beantragt ihrem Rat, die Vor­lage an die Kom­mis­sion zurück­zuweisen mit dem Auf­trag, eine Kom­mis­sion­sini­tia­tive für eine ver­fas­sungsrechtliche Grund­lage zu ergreifen.

In ein­er Medi­en­mit­teilung weist die Kom­mis­sion darauf hin, dass das Recht zur Ehe in der Bun­desver­fas­sung his­torisch gese­hen als «Abwehrrecht gegen Ehe­hin­dernisse religiösen oder wirtschaftlichen Hin­ter­grunds im kan­tonalen Recht aus­gestal­tet war». Der Geset­zge­ber wird damit verpflichtet, das Insti­tut der Ehe so zu regeln, dass die Inhaber*innen des Rechts auf Ehe auch Zugang dazu haben.

Die Kom­mis­sion­s­mehrheit fol­gt der im Gutacht­en des Bun­de­samts für Jus­tiz vom Juli 2016 vertrete­nen Ansicht, dass die ver­fas­sungsmäs­sige Ehe­frei­heit es dem Geset­zge­ber aber nicht ver­bi­etet, die im Zivilge­set­zbuch ver­ankerten Merk­male der Ehe dahinge­hend zu ändern, dass die Ehe auch Per­so­n­en gle­ichen Geschlechts offen­ste­ht. Sie betont ins­beson­dere, dass die Ausweitung des Rechts auf Ehe auf Per­so­n­en gle­ichen Geschlechts im Gesetz den ver­fas­sungsmäs­si­gen Zugang zur Ehe sowie auf die Trag­weite und die Wirkun­gen der Ehe für ver­schiedengeschlechtliche Paare nicht ein­schränke. Eine Kom­mis­sion­s­min­der­heit weist darauf hin, dass die Ver­fas­sung auf einem tra­di­tionellen Begriffsver­ständ­nis der Ehe basiere und die Ein­führung der Ehe für gle­ichgeschlechtliche Paare deshalb zuerst auf ein ver­fas­sungsmäs­sig tragfähiges Fun­da­ment gestellt wer­den müsse, bevor die «Ehe für alle» auf Geset­zesstufe umge­set­zt wer­den könne – und ver­tritt zudem die Ansicht, dass ein so wichtiges gesellschaft­spoli­tis­ches Anliegen wie die Öff­nung der Ehe nicht nur auf­grund des ver­fas­sungsrechtlichen Gesicht­spunk­ts, son­dern auch aus demokratiepoli­tis­chen Grün­den Volk und Stän­den unter­bre­it­et wer­den müsse.

Im Rah­men der Detail­ber­atung hat sich die Kom­mis­sion mit 8 zu 1 Stim­men bei 3 Enthal­tun­gen für eine gegenüber der Ver­sion des Nation­al­rates präzis­ere und dif­feren­ziert­ere Regelung des Zugangs zur Samen­spende für les­bis­che Ehep­aare und dessen Auswirkun­gen auf das Kindesver­hält­nis aus­ge­sprochen. Die neue For­mulierung umfasst auch die nöti­gen Anpas­sun­gen im Fortpflanzungsmedi­zinge­setz und möchte dem Recht des Kindes auf Ken­nt­nis sein­er Abstam­mung bess­er Rech­nung tra­gen, indem die Ver­mu­tung der Mut­ter­schaft der Ehe­frau nur bei der Samen­spende und nicht generell einge­führt wird. Mit dieser von der Kom­mis­sion vorgeschla­ge­nen Änderun­gen an der Vor­lage wird sich das nationale Komi­tee «Ehe für alle» in den kom­menden Tagen befassen.

Die Kom­mis­sion hat die Vor­lage in der Gesamtab­stim­mung mit 7 zu 1 Stim­men bei 4 Enthal­tun­gen angenom­men. Sie wird voraus­sichtlich in der kom­menden Win­ter­s­es­sion im Stän­der­at berat­en.

Gemäss ver­schiede­nen Medi­en­mit­teilun­gen