Es droht eine Niederlage für unsere Gleichstellung

Illustration of an isolated transgender flag
LGBT+ heisst: sex­uelle Ori­en­tierung und Geschlecht­si­den­tität gehören zusam­men!

Mor­gen um 8 Uhr starten in Bern die Nation­al­rätin­nen und Nation­al­räte in einen neuen Arbeit­stag. Erster Punkt auf der Tage­sor­d­nung: die par­la­men­tarische Ini­tia­tive «Kampf gegen die Diskri­m­inierung auf­grund der sex­uellen Ori­en­tierung».

Mit dieser Ini­tia­tive soll die beste­hende Bes­tim­mung des Strafge­set­zbuch­es im Kampf gegen die Rassendiskri­m­inierung um die Diskri­m­inierung auf­grund der sex­uellen Ori­en­tierung (und selb­stver­ständlich auch der Geschlecht­si­den­tität) erweit­ert wer­den.

Zwar ist in der Ver­fas­sung die Diskri­m­inierung auf­grund der Lebens­form unter­sagt, doch beste­ht bei der strafrechtlichen Ver­fol­gung von Aufrufen zu Hass auf­grund der sex­uellen Ori­en­tierung und der Geschlecht­si­den­tität von Men­schen eine Geset­zes­lücke. Im aktuellen Strafge­set­zbuch ist auss­chliesslich die Ver­fol­gung der Diskri­m­inierung wegen Rasse, Eth­nie oder Reli­gion vorge­se­hen, nicht aber wegen homo­phober und trans­pho­ber Äusserun­gen.

Oder auf den Punkt gebracht: All­ge­mein gehal­tene homo­phobe und trans­pho­be Äusserun­gen kön­nen durch unsere aktuelle Geset­zge­bung nicht strafrechtlich ver­fol­gt wer­den. Es ist inakzept­abel, dass sich Per­so­n­en gegenüber ein­er Gemein­schaft diskri­m­inierend äussern kön­nen. Dabei geht es nicht um das Pri­va­trecht, son­dern um den ele­mentaren Schutz von LGBT+ vor Hass, Belei­di­gun­gen und Diskri­m­inierung in der Schweiz.

Da die Frist für die Umset­zung der Ini­tia­tive aus­läuft, wird der Nation­al­rat mor­gen um eine Fristver­längerung um zwei Jahre entschei­den müssen. Die Recht­skom­mis­sion des Nation­al­rates hat­te im Feb­ru­ar zwar einen Grund­satzentscheid über ein Umset­zungskonzept gefällt und beschlossen, nicht nur die sex­uelle Ori­en­tierung, son­dern auch jene der Geschlecht­si­den­tität — sprach dabei allerd­ings wohl fälschlicher­weise von der «sex­uellen Iden­tität» — in die Bes­tim­mung aufzunehmen. Ein Voren­twurf will die Kom­mis­sion im Mai vor­legen – und den defin­i­tiv­en Entwurf spätestens in der Früh­jahrs­es­sion 2019.

Wird die Fristver­längerung mor­gen vom Nation­al­rat nicht angenom­men, wird eines der Haup­tan­liegen von LGBT+ Men­schen in der Schweiz um Jahrzehnte zurück­ge­wor­fen. Es dro­ht eine Nieder­lage für unsere Gle­ich­stel­lung.