Petition: Hürden abbauen — Behandlung psychischer Krankheiten sicherstellen

Psy­chis­che Erkrankun­gen und Krisen sind häu­fig — und bei queeren Men­schen noch häu­figer — wie ver­schieden­ste Stu­di­en beweisen. In der ambu­lanten Psy­chother­a­pie gibt es Zugang­shür­den, die zu Ver­sorgungsen­g­pässen führen. Dabei ist bekan­nt: Nicht rechtzeit­ig behan­delte psy­chis­che Krankheit­en haben fatale Fol­gen und verur­sachen der Schweiz­er Wirtschaft und den Sozialver­sicherun­gen jährlich Kosten in Mil­liar­den­höhe.

Psy­chother­a­pie ist eine wirk­same und unverzicht­bare Meth­ode in der Behand­lung von psy­chis­chen Erkrankun­gen. Sie wird von Psy­chi­a­terin­nen und Psy­chi­atern (Ärzten mit ein­er entsprechen­den Facharz­taus­bil­dung) und psy­chol­o­gis­chen Psy­chother­a­peutin­nen und ‑ther­a­peuten (Psy­cholo­gen mit ein­er langjähri­gen, eid­genös­sisch anerkan­nten Weit­er­bil­dung) ange­boten.

Wer heute eine psy­chother­a­peutis­che Behand­lung benötigt, muss lange warten. Ins­beson­dere bei der Behand­lung von Kindern und Jugendlichen ist mit Warte­fris­ten bis zu sechs Monat­en zu rech­nen. Dies, weil aktuell nur Psy­chi­a­terin­nen und Psy­chi­ater berechtigt sind, über die Grund­ver­sicherung abzurech­nen. Da in der Schweiz zu wenig Psy­chi­a­terin­nen und Psy­chi­ater tätig sind, führt dies zu Warte­fris­ten bis zu einem hal­ben Jahr.

Die Lösung ist ein­fach: Auch psy­chol­o­gis­che Psy­chother­a­pie muss von der Grund­ver­sicherung über­nom­men wer­den, wenn sie auf ärztliche Anord­nung durchge­führt wird. Nur so hat das lange Warten und Lei­den ein Ende.

Der Vor­stand der HAB unter­stützt diese Peti­tion! Unter­schreibe jet­zt — damit die beste­hen­den Zugang­shür­den bei der Behand­lung von psy­chisch erkrank­ten Men­schen beseit­igt wer­den.