Psychische Erkrankungen und Krisen sind häufig – und bei queeren Menschen noch häufiger – wie verschiedenste Studien beweisen. In der ambulanten Psychotherapie gibt es Zugangshürden, die zu Versorgungsengpässen führen. Dabei ist bekannt: Nicht rechtzeitig behandelte psychische Krankheiten haben fatale Folgen und verursachen der Schweizer Wirtschaft und den Sozialversicherungen jährlich Kosten in Milliardenhöhe.
Psychotherapie ist eine wirksame und unverzichtbare Methode in der Behandlung von psychischen Erkrankungen. Sie wird von Psychiaterinnen und Psychiatern (Ärzten mit einer entsprechenden Facharztausbildung) und psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten (Psychologen mit einer langjährigen, eidgenössisch anerkannten Weiterbildung) angeboten.
Wer heute eine psychotherapeutische Behandlung benötigt, muss lange warten. Insbesondere bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist mit Wartefristen bis zu sechs Monaten zu rechnen. Dies, weil aktuell nur Psychiaterinnen und Psychiater berechtigt sind, über die Grundversicherung abzurechnen. Da in der Schweiz zu wenig Psychiaterinnen und Psychiater tätig sind, führt dies zu Wartefristen bis zu einem halben Jahr.
Die Lösung ist einfach: Auch psychologische Psychotherapie muss von der Grundversicherung übernommen werden, wenn sie auf ärztliche Anordnung durchgeführt wird. Nur so hat das lange Warten und Leiden ein Ende.
Der Vorstand der HAB unterstützt diese Petition! Unterschreibe jetzt – damit die bestehenden Zugangshürden bei der Behandlung von psychisch erkrankten Menschen beseitigt werden.