Ja zur Änderung des Geschlechtseintrages – ohne Altersbeschränkung

Heute Mor­gen sprach sich nach dem Stän­der­at auch der Nation­al­rat dafür aus, dass trans und intergeschlechtliche Men­schen ihren Geschlecht­sein­trag auf ein­fache Weise berichti­gen lassen kön­nen. TGNS freut sich vor allem, dass sich der Nation­al­rat dabei in Abwe­ichung vom Stän­der­at auch zu Gun­sten der Rechte von urteils­fähi­gen Min­der­jähri­gen aussprach.

Kün­ftig sollen Men­schen, deren amtlich­er Geschlecht­sein­trag nicht ihrer Geschlecht­si­den­tität entspricht, den Ein­trag mit­tels Erk­lärung auf dem Zivil­stand­samt unbürokratisch ändern lassen kön­nen. Dies ist zwis­chen Bundes‑, Stände- und Nation­al­rat unbe­strit­ten. Der Nation­al­rat stre­icht jedoch einen Pas­sus, nach dem Min­der­jährige und Men­schen unter umfassender Bei­s­tand­schaft die Änderung nur noch mit Zus­tim­mung der Eltern respek­tive geset­zlichen Vertre­tung beantra­gen kön­nten. Die ist ein gravieren­der Unter­schied zu heute – und dies gilt selb­st, wenn sie urteils­fähig sind. Sowohl juris­tis­che als auch medi­zinisch-psy­chol­o­gis­che Expert*innen warn­ten ein­dringlich vor einem solchen Zus­tim­mungser­forder­nis. «Wir sind unendlich erle­ichtert, hat sich der Nation­al­rat nicht in die Irre leit­en lassen, son­dern erkan­nt, dass ein falsch­er Geschlecht­sein­trag auch Min­der­jährige der Gefahr von Mob­bing, Diskri­m­inierung und Suizid aus­set­zen würde», freut sich Alecs Rech­er, der die Rechts­ber­atung von TGNS leit­et. «Wenn der Entscheid bei den Eltern liegt, wird zudem bei inner­famil­iären Kon­flik­ten unnötig Öl ins Feuer gegossen.» Hen­ry Hohmann, Beauf­tragter für Poli­tik von TGNS, ergänzt: «Nun ist es am Stän­der­at, diese Fak­ten anzuerken­nen und sich gle­ich­falls für einen tat­säch­lichen Schutz der Min­der­jähri­gen auszus­prechen, indem er die Vor­lage ohne das gefährliche Zus­tim­mungser­forder­nis gutheisst.»

Abgelehnt wur­den ins­beson­dere die Anträge, dass die Erk­lärung mündlich oder schriftlich abgegeben wer­den kann, dass die Änderung «acht­enswerte Gründe» voraus­set­zen soll, und dass die ohne­hin gel­tende Beschränkung auf die zwei amtlichen Geschlechter («weib­lich» und «männlich») expliz­it gemacht wer­den soll. Die Vor­lage geht nun zurück an den Stän­der­at, der über die Dif­ferenz zum Nation­al­rat befind­en muss.

Gemäss ein­er Medi­en­mit­teilung