So kürzt sich das neue «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» ab. Dank einem Referendum stimmen wir am/bis 13. Juni 2021 darüber ab.
Sind wir alle einverstanden, dass wir Terrorismus ablehnen? Ich glaube schon.
Wissen wir alle, wie die darin vorgesehenen polizeilichen Massnahmen aussehen und aus welchen Gründen und wie sie angewendet werden dürfen? Vielleicht schon.
Kennen wir die Auswirkungen der im Gesetz verwendeten schwammigen Begriffe der «terroristischen Aktivitäten». «Furcht und Schrecken verbreiten» und «Gefährlichkeit»? Wir vermuten es, aber sehr wahrscheinlich auch nicht.
Die Einschätzung, ob dann Aktivitäten zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung Furcht und Schrecken verbreiten und/oder gefährlich sind, obliegt mit diesem Gesetz einzig der Polizei. Und ob diese Einschätzung rechtlich zulässig ist, ob Menschenrechte (die «wir» als LGBTIQ-Gemeinschaft ja beanspruchen und auf die wir uns stützen) verletzt werden, ob dann die «Eingrenzung» (Massnahmen zu Überwachung, Meldepflichten und Kontaktverbote), die gemäss diesem neuen Gesetz von der Bundespolizei verhängt werden können, gerechtfertigt sind, kann erst nachträglich vom Bundesstrafgericht beurteilt werden, d. h. erst wenn Schaden schon angerichtet ist.
Diese Einschätzung kommt kaum ohne Berücksichtigung der Gesinnung, der politischen Präferenzen und der gesellschaftspolitischen Tätigkeiten aus. Je nach politischer Wetterlage könnte sie sich zudem dramatisch verändern.
Gerade als schwule Männer (aber auch weit darüber hinaus) sollten wir ja eigentlich gewarnt sein. Die Schwulenkarteien in den 1950-1980er Jahren, in denen Schwule nicht als Straftäter, sondern wegen ihres Lebenswandels (und erst noch ohne Rechtsgrundlage) fichiert wurden, können diesbezüglich als mahnendes Beispiel dienen.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen vor diesem Gesetz warnt, sich Humanrichts.ch und die Gewerkschaften gegen das Gesetz aussprechen und es (ausser in Saudi-Arabien) nirgends ein ähnliches Gesetz gibt,
Der Rat ist also: jetzt NEIN zu diesem Gesetz, zurück an das Parlament zur Behebung der Mängel.
Max Krieg