Gerichtsurteil über Besuchsrecht

Der Dachver­band Regen­bo­gen­fam­i­lien begrüsst das heute pub­lizierte Urteil des Bun­des­gerichts, wonach nach Auflö­sung ein­er einge­tra­ge­nen Part­ner­schaft die Ex-Part­ner­in oder der Ex-Part­ner ein gemein­sam aufge­zo­genes Kind weit­er­hin besuchen darf.

Erneuter Rückschlag

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«Sog­ar Arbeit­ge­ber dür­fen uns diskri­m­inieren, nur weil wir schwul oder les­bisch sind. Und wir kön­nen uns nicht mal dage­gen wehren!»